Jahr: 2017 (Seite 4 von 7)

Warum Reflek(x)ion so wichtig ist

Schlägt man im Duden das Wort Reflektion/Reflexion nach, findet man unter anderem folgenden Beitrag:

das Nachdenken; Überlegung, prüfende Betrachtung; prüfendes und vergleichendes Nachdenken

In der Tat, reflektiert über eine Situation nachzudenken, hilft uns daraus zu lernen. Nicht alles läuft optimal in unserem Leben und zugegeben, jeder von uns macht ab und an einen Fehler. Von berühmten Persönlichkeiten haben wir gelernt, dass diese nicht ausschließlich darauf geachtet haben, was sie „falsch“ gemacht haben, sondern dass sie daraus die Erkenntnis gewonnen haben, wie eine Sache nicht funktioniert – und das eventuell sogar viele Male, bis sie die richtige Lösung, den richtigen Ansatz hatten. Wenn wir reflektiert durchs Leben gehen, dürfen auch wir lernen, wie Dinge aber ebenso zwischenmenschliche Beziehungen funktionieren und wie nicht. Wir dürfen für uns dazu lernen.

Dieses Lernen beinhaltet auch zu akzeptieren, dass andere Menschen „anders“ sind – anders als wir und eventuell auch anders als wir es gerne hätten – das kann einen manchmal auch ganz schön ärgern. Bei Imago heißt es, wenn immer wir uns über den oder die anderen ärgern, so liegen 90% der Ursache dafür bei uns. Das heißt, ein Verhalten anderer Menschen, das in uns eine Reaktion auslöst (z.B. Ärger, Verwunderung), hat seinen Grund nur zu 10% im Verhalten dieses Menschen. 90% unserer Reaktion liegt in unserer eigenen Geschichte, unserer Einstellung und unseren Werten begründet. Daher ist es so wichtig, die Dinge, Geschehnisse zu reflektieren, denn damit lernen wir uns und unsere Geschichte immer besser kennen – und können darüber hinaus versuchen, den anderen Menschen in seiner Geschichte und seinem Verhalten besser zu verstehen.

Es gibt kein Gut und es gibt kein Böse; es gibt kein richtig und es gibt kein falsch und ganz wichtig – es sind nicht immer die anderen schuld…schaue zuerst einmal auf deinen eigenen Anteil nach dem Motto

„der, der ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein…“.

Wie Sie das Urlaubsgefühl möglichst lange behalten….5 Tipps

Eben haben doch erst die Schulferien begonnen und schon neigen sich die Ferien dem Ende zu. Damit gehen auch für viele „Große“ – also uns Eltern und Erwachsenen – die Ferien und der Urlaub zu Ende.

Wo waren Sie? Strand im Süden, Strand im Norden, in den Bergen, am Schotterteich oder auf der geliebten Terrasse?

Egal wo – so sehr man sich auf den Urlaub gefreut hat, so schnell ist er auch schon wieder vorbei. Was Sie tun können, um das Gefühl der Erholung lange zu behalten:

  • Fotos aufstellen/ansehen

Egal wo Sie waren, Sie haben ganz bestimmt Fotos gemacht. Nehmen sie sich Zeit und schauen Sie sich die Fotos an.

  • Wenn es ein Mitbringsel gibt

Nehmen Sie diesen Gegenstand ganz bewusst in die Hand. Wo haben Sie ihn gefunden? Wenn Sie etwas gekauft haben – wollten Sie es sofort kaufen, oder hat es ein paar Tage gedauert, bis Sie sich entschieden haben? Was hat Ihnen an diesem Mitbringsel so gut gefallen?

  • Essen

Liebe geht durch den Magen…was haben Sie im Urlaub, egal wo dieser war, gerne gegessen? Wenn Sie es nachkochen können, tun Sie es. Wenn nicht, suchen Sie sich ein Lokal, wo Sie den Geschmack des Urlaubs wiederfinden.

  • Zeit

Haben Sie sich im Urlaub für etwas bestimmtes Zeit genommen? Beispielsweise laufen oder lesen oder auch schlafen oder essen…? Nehmen sie sich diese Zeit auch bewusst im Alltag. Es versteht sich, dass Sie dies nicht in dem Ausmaß machen (können) wie im Urlaub, aber eine oder zwei Stunden in der Woche darf man sich auch einen Freiraum für sich schaffen.

  • Vorfreude

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude – warum nicht jetzt schön im Internet surfen oder in Katalogen schmökern, wohin es im nächsten Urlaub gehen könnte.

Logik wird dich von A nach B bringen, Phantasie wohin du willst…

Mit lieben Grüßen, Natascha Freund

Arbeitsrechtliche Themen zum Urlaub

Endlich Urlaub! Wenn Sie den Chef nicht mit im Gepäck haben wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Als Arbeitnehmer haben Sie in Österreich Anspruch auf 5 Wochen Urlaub im Jahr. Ab dem 26. Anrechenbaren Arbeitsjahr gibt es sogar 6 Wochen Urlaub pro Jahr. Dies gilt für Vollzeit- wie auch für Teilzeitbeschäftigte.

Der Urlaubsanspruch beginnt in den meisten Firmen mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eintreten. Ab dem 7. Monat besteht der volle Urlaubsanspruch. In den Monaten zuvor stehen Ihnen ab 2 Wochen ein Arbeitstag, ab 1 Monat zwei Arbeitstage, ab 2,5 Monate 5 Arbeitstage […] zu.

  • Wann verjährt mein Urlaub?

Der Urlaubsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Demnach haben Sie 3 Jahre Zeit, um Ihren Urlaub zu verbrauchen.

  • Kann mein Chef mich in den Urlaub schicken bzw. kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

Weder Sie noch Ihr Chef können einseitig bestimmen, wann Sie in Urlaub gehen (ausgenommen hiervon sind Betriebsvereinbarungen). Dies erfolgt stets im beiderseitigen Einvernehmen. Ein bereits genehmigter kann nur aus besonders dringenden Gründen seitens des Arbeitgebers wieder gestrichen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ihnen entstandenen Kosten – wie beispielsweise Stornokosten – ersetzen.

  • Mein Chef möchte mir Geld geben damit ich nicht auf Urlaub gehe – zulässig?

Der Urlaub dient der Erholung. Möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen statt Urlaub Geld anbieten, so ist dies verboten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde.

  • Muss ich im Urlaub arbeiten?

Da Urlaub der Erholung dient, können Sie es auch ablehnen, wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen auch im Urlaub Leistungen zu erbringen.

 

Quelle und weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeiterkammer.at

6 Tipps, damit Sie Ihren Urlaub genießen können

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie haben endlich Urlaub und den wollen Sie in vollen Zügen genießen? Am besten, natürlich sofort. Und am besten noch gestern sollen sich das ultimative Urlaubsfeeling und die Entspannung einstellen. Manchmal will das einfach nicht klappen. Warum ist das so? Hier 6 Tipps, wie es doch klappen könnte:

1.       Alles wegarbeiten vor dem Urlaub?

Urlaub ist nicht eine Belohnung für Ihre Arbeit in den Tagen vor dem Urlaub. Wenn Sie darauf achten, vorher alles abzuarbeiten, sind Sie in den ersten Tagen so erschöpft, dass es länger dauert, bis sich die Erholung einstellt. Sie würden ja auch nicht einen 200 Meter Sprint vom Hotel zum Strand machen und sich völlig verausgaben, bevor Sie sich in die Sonne legen, oder?

Anregung: Achten Sie darauf, in den Tagen vor dem Urlaub nicht zu viele Termine zu haben.

2.       Ich MUSS mich JETZT erholen

Wir müssen gar nichts…so fängt es an. Wenn Sie sich Druck machen, machen Sie sich Stress und das ist kontraproduktiv.

Tipp: Sagen Sie statt „ich muss mich erholen“ – „ich darf mich erholen“….schließlich ist es Ihre Entscheidung, was Sie tun im Urlaub…

3.       Erreichbar sein im Urlaub?

Das Handy, iPad und andere elektronische Geräte sind im Reisegepäck, wie auch menschliche Mitreisende. Müssen Sie tatsächlich immer und überall erreichbar sein? Die Welt geht nicht unter, wenn Sie nicht binnen 2 Stunden antworten.

Zum Ausprobieren: Schalten Sie das Handy, iPad oder what ever einmal aus… Sie dürfen es anfangs stundenweise probieren – vielleicht geht es später auch tageweise.

4.       Alle MÜSSEN Spaß haben im Urlaub?

Da ist schon wieder das Wort müssen… Abgesehen davon sind Sie nicht für alle verantwortlich. Druck und Erholung passen nicht zusammen. Lassen Sie auch die Seele und nicht nur den Kopf im Urlaub ankommen.

Anregung: Achten Sie im Urlaub einmal auf sich und spüren Sie nach, was Ihnen guttut. Okay…nicht 14 Tage, aber ein paar Stunden am Tag wäre schon einmal ein Ansatz.

5.       Ich MUSS im Urlaub etwas erleben oder etwas schaffen

Also das mit dem Wort Müssen, ist jetzt schon geübt…Lassen Sie die freien Tage auf sich zukommen. Was immer kommt, das kommt. Stress haben Sie ohnedies das ganze Jahr, wollen sie sich dann ernsthaft auch im Urlaub stressen?

Tipp: Planen Sie einmal nichts und schauen Sie was kommt. Am Ende des Tages fragen sie sich, wie dieser Tag war. Schließlich soll ein Urlaubstag ja etwas Anderes sein als eine Abfolge von Terminen – sonst hätten Sie ja auch arbeiten gehen können.

6.       Wenn der Urlaub vorbei ist, ist auch die Erholung weg?

Zugegeben – die Landung im Alltag kann manchmal hart sein, dennoch können die Urlaubstage Energiespeicher sein, von dem Sie auch in den Wochen danach noch zehren können.

Anregung: Egal, ob Sie wegfahren oder zu Hause bleiben, überlegen Sie sich, was ein Andenken an diese Zeit sein kann. Eine Muschel vom Strand, ein Bierdeckel aus dem Biergarten, ein Foto von der Sonne aus dem Wohnzimmerfenster. Suchen Sie sich Ihre persönlichen Glücksmomente und nehmen Sie ein Symbol mit.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Urlaub.

Mit entspannten Grüßen

Natascha Freund

Persönlichkeitsrechte

In Österreich schützt der Gesetzgeber die Persönlichkeitsrechte durch zahlreiche Bestimmungen. Beispielsweise seien angeführt:

  • § 43 ABGB Schutz des Namens
  • § 1328a ABGB Recht auf Wahrung der Privatsphäre
  • § 1330 ABGB Schutz der Ehre
  • Urheberpersönlichkeitsrechte §§ 19ff UrhG
  • § 20 Patentgesetz (PatG) Erfinderehre
  • sowie Bestimmungen im Strafgesetzbuch, dem Mediengesetz und auch dem Datenschutzrecht.

Gerade in der bevorstehenden Urlaubszeit, in der da und dort viele Fotos gemacht werden und man sich nicht immer auf diesen abgebildet wissen möchte (denken Sie an ein Foto von der Strandbar in Mallorca mit einem 3 Liter-Kübel Sangria und Ihnen im Hintergrund oder einer Video-Sequenz am Strand in Badehose), schaut man sich das Recht am eigenen Bild nach § 78 Urhebergesetz wohl genauer an.

Dieser Bestimmung zufolge, dürfen

„Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.“

Der Begriff der Öffentlichkeit ist weit auszulegen. Sie liegt jedenfalls dann vor, wenn das Bild für mehrere Personen sichtbar ist.

Vor dem Hintergrund, dass jeder Fall als „Einzelfall“ betrachtet wird, ist der Begriff „berechtigte Interessen“ nicht definiert. Es ist stets eine objektive Prüfung vorzulegen

Der Abgebildete soll jedenfalls davor geschützt werden, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses

  • bloßgestellt,
  • sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder
  • sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder
  • entwürdigend oder herabsetzend wirkt (3 Ob 443/55 = SZ 28/205).

Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte hat man Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung sowie Urteilsveröffentlichung und auch Schadenersatz.

Jeder, der also solche Fotos macht oder auf Bildern anderer Urlauber „verewigt“ wurde, sollte wissen, welche Konsequenzen mit einer Veröffentlichung verbunden sein könnten.

Sollte Sie Opfer einer solchen Persönlichkeitsverletzung geworden sein, dann helfen Ihnen auch die Informationen auf folgenden Seiten weiter, Ihre Rechte wahrzunehmen:

  • Saferinternet.at
  • Help.gv.at
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