Jahr: 2020 (Seite 1 von 7)

Weihnachtsnewsletter

Liebe Lesende,

zu Weihnachten präsentiere ich Ihnen immer gerne eine Geschichte. In diesem Jahr möchte ich Ihnen eine wahre Geschichte, ein Erlebnis anbieten:

Gegenwärtig mache ich, im Zuge meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin, ein Praktikum in einem Altenheim. Ich arbeite mit Bewohner zwischen 60 und 96 Jahren.

Da gibt es eine Dame, die die Liebe des Kurfürsten ist und sich einerseits sorgt und andererseits ängstigt vor dem Neid der anderen. Sie ist dement. Wenn immer ich sie besuche, erzählt sie mir Neuigkeiten, die sich am Hofe zutragen. Sie ist bereits seit Jahren krank, kann nur im Bett liegen und wird mit einer Magensonde ernährt. Ihre Geschichten sind einerseits erheiternd und andererseits hört man ihre Not. So hat sie mir letztens ihre Freundin vorgestellt…es ist die Uhr. Es hängt tatsächlich eine Uhr in ihrem Blickfeld. Doch in der Nacht kann sie die Zeiger nicht sehen und das macht ihr Angst.

Eine andere Bewohnerin, die 97 Jahre alt ist, erzählt mir von ihrem ersten Mann. Ihre Augen leuchten, wenn sie mir immer und immer wieder vom Kennenlernen bis zur Hochzeit erzählt. Dann wird sie traurig, denn ihr Liebster ist im Krieg gefallen. Sie hat noch einmal geheiratet und hat mit dem zweiten Mann viele schöne Jahre verbracht. Sie hat aber nur vom ersten Mann Fotos aufgestellt. Diese Frau ist ausschließlich in ihrer Wohnung und nur ab und zu auf fremde Hilfe angewiesen. Sie ist geistig und auch körperlich altersentsprechend fit, keine Spur von Demenz. Was sie braucht – jemand der regelmäßig zu ihr kommt und ihr zuhört, wenn sie erzählt.

Auch möchte ich Ihnen noch jene Bewohnerin vorstellen, die es bisher nicht gewohnt war, alleine zu sein. Sie hat ihr Leben mit ihrem Mann und ihren 5 Kindern verbracht. Jetzt ist sie alleine in ihrem Zimmer. Besonders am Abend überkommt sie die Traurigkeit. Sie nennt es „…und dann öffnet sich regelmäßig der Wasserhahn…“ und signalisiert mir Tränen. Und trotz aller Schwere lächelt sie, zwinkert mit den Augen und fragt, was ich am Abend kochen werde. Sie isst so gerne…

Ein weiterer Bewohner hat mich persönlich sehr berührt. Der Mann sitzt im Rollstuhl, bewohnt ebenfalls ein Zimmer für sich alleine. Ich habe ihn besucht und zu einer wöchentlichen Gruppenübung, dem „Denksport“, abgeholt. Er sprach nicht viel, wirkte auf mich sehr bestimmt und ebenso traurig. Letzte Woche ist er verstorben…

Was möchte ich mit all diesen Geschichten mitgeben? Unser Leben ist endlich. Es ist so wichtig im Hier und Jetzt zu leben und das Leben zu genießen.

„Zeit“ – in welcher Form auch immer – ist einst und heute eines der persönlichsten Geschenke – zu Weihnachten, zum Geburtstag oder auch einfach mal so.

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges Weihnachten mit viel Zeit.

Beziehung – kann doch jeder…?!

Können Sie gut kochen? Und wie sieht es mit Ihren sportlichen Fähigkeiten aus? Eher gut oder mäßig? Haben Sie Talente beim Handwerken? Und manchmal wird auch gefragt: „Kann er/sie Kanzler?“

Bei all diesen Fragen, haben sie sicher eine Antwort von „eher schlecht“ über „mittel“ bis „wirklich gut“. Und nun folgende Frage:…„Können Sie Beziehung?“ Vielleicht wundern Sie sich über die Frage, weil Sie meinen, dass „Beziehung können“ doch keine Fähigkeit ist. Vielleicht doch, denn bei einer Scheidungsrate von knapp 50% bedeutet das doch wohl, dass diese Menschen es „nicht können“ – zumindest nicht mit dem konkreten Partner / der Partnerin.

Muss man denn Beziehung lernen? Ich denke ja, denn als Single treffen Sie alle Entscheidungen allein und tragen auch alle Konsequenzen selbst. In einer Beziehung kann man das auch machen, aber es betrifft den Partner / die Partnerin vielleicht auch.

Menschen, die gute Beziehungen haben, bringen Fähigkeiten, Eigenschaften ein, die eine Beziehung „erfolgreich“ machen im Sinne von stabil, erfüllend oder bereichernd.

Ich lade Sie ein, sich ein paar Gedanken zum Thema zu machen und sich einigen Fragen zu stellen, z.B.:

  • Was erwarte ich mir von meinem Partner / meiner Partnerin?
  • Wohin soll unsere Beziehung steuern?
  • Welche Grenzen sind mir wichtig? Wieviel Nähe brauche ich oder kann ich zulassen?

Es macht auch Sinn, diese Fragen gemeinsam zu besprechen, sich auszutauschen und dort, wo Unterschiede bestehen zu fragen, woher diese kommen? Wie haben wir bestimmte „Beziehungssituationen“ in unserer Ursprungsfamilie erlebt und was hat das mit uns gemacht?

Ob man Beziehung „kann“ oder wie gut, hängt von vielen Faktoren ab, und Paare sollte in schlechten und noch viel mehr auch in guten Zeiten darüber nachdenken, was ihre Beziehung gut macht und was sie dazu beitragen können, dass es so bleibt.

Sie kennen ja mein Motto …“Liebe ist Arbeit – vermutlich die Schönste der Welt“

Ich tausche das Schloss aus

Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen […] verpflichtet (§ 90 ABGB). Beide Ehepartner haben das Recht, die Ehewohnung zu benutzen. Es ist dabei nicht relevant, wer der Eigentümer der Wohnung ist.

Wenn nun einer der Ehepartner auszieht, heißt das nicht, dass dieser seinen Willen am Besitz der Wohnung aufgibt. Vor allem dann, wenn er/sie den Wohnungsschlüssel behält, seine Sachen in der Wohnung bleiben und er/sie sich gelegentlich dort aufhalten, bleiben die Besitzverhältnisse unverändert.

Wenn nun der eine Ehepartner das Schloss austauscht oder ein Zusatzschloss anbringt, ohne dem anderen Ehepartner den Schlüssel hierfür zu geben, wäre dies eine Besitzentziehungshandlung; ausgenommen es liegt eine Zustimmung vor. Außerdem kann das Aussperren aus der Wohnung einen Scheidungsgrund verwirklichen.

Es kommt stets auf die konkreten Umstände an, ob ein schlüssiger Verzicht auf die Besitzrechte vorliegt.

Besitzschutzansprüchen können nur innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Kenntnis der Störungshandlung geltend gemacht werden.

 

Hinweis: Es empfiehlt sich jedenfalls eine Rechtberatung bei einem eingetragenen Rechtsanwalt. Gerne kann ich Ihnen Rechtsanwältinnen, mit denen ich gerne zusammenarbeite, empfehlen.

Weiterführende Quelle: www.ziff.at

Höher, weiter, schneller, schöner, fitter

Die „Selbstoptimierung“ ist schon ein eigener kleiner Forschungszweig der Psychologie geworden. Und dabei geht es nicht nur um die Optimierung im beruflichen Umfeld, um möglichst flexibel und leistungsfähig dazustehen, sondern auch in der Freizeit.

„Die bestmögliche Entspannung gehört zum Programm wie der nächste Karriereschritt“ wird Georg Juckel, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychatrie und Psychotherapie an der Universität Bochum zitiert. Sport, Coaching und Schönheits-Operationen – das sind wachsende Märkte. Offenbar entgleitet uns immer mehr die Möglichkeit, zufrieden zu sein – wir streben nach mehr. Was in einer leistungsorientierten Gesellschaft oft als Antrieb zur Weiterentwicklung gilt, droht sich langsam als Schraube zu überdrehen – es bedeutet mehr Stress, Leistungsdruck und schadet der Gesundheit mehr als es nützt. Bekanntermaßen ist punktueller Stress als Leistungsanforderung durchaus in Ordnung, wird das zum Dauerzustand kann es schnell ins Negative kippen.

Ein wesentlicher Grund dieser Entwicklung ist die Schnelllebigkeit der Zeit, vor allem die rasche Verfügbarkeit von Informationen über Rekorde und Höchstleistungen. Umgeben von all diesen Meldungen baut sich ein Druck auf und überträgt sich der Gedanke des „Ich muss besser werden“ auf den Beobachter.

Kann man aus diesem Hamsterrad aussteigen? Der Artikel empfiehlt 5 Ideen zum Ausstieg aus der Selbstoptimierungsfalls:

  1. Neue Perspektiven einnehmen und andere Blickwinkel zulassen
  2. Eine ausgewogene Mischung des Lebensgefühls – auch mal dorthin gehen, wo wir sein können, wie wir sind und nicht nur an der Leistung gemessen werden
  3. Selbsterkenntnis trainieren um zu erkennen, was einem fehlt und wie man sich das evtl. selbst geben kann
  4. Ein stimmiges Lebensgefühl anstreben, auch das Positive sehen
  5. Gesund leben

Und ich füge aus meiner Praxis noch den Tipp hinzu

  • Bewusstes Loslassen, d.h. Antriebe, Motive und Druck analysieren und sich bewusst fragen:
    • „muss“ ich diesem Druck jetzt nachkommen?
    • was passiert, wenn ich das jetzt nicht mache?

Sich selbst zu kennen, hilft schon enorm weiter, dann braucht man weniger die Bestätigung durch Geräte und Maschinen, auch wenn sie heute dazugehören. Und vielleicht geht es einem dann wie Tim Bendzko in seinem Lied „Beste Version“:

Hab mich in allen Varianten ausprobiert
Mich bis ins letzte Detail optimiert
Das ist schon die beste Version von mir

 

Quelle und Inspiration: Spiegel Nr. 2 / 2020 mit der Titelgeschichte „Mein bestes Ich“.

Ehegüterrecht

Das Ehegüterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zu Vermögensmassen zwischen dem Ehegatten und der Ehegattin.

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Was heißt Gütertrennung?

Das System der Gütertrennung sieht vor, dass die Ehegattin/der Ehegatte Eigentümerin/Eigentümer des Vermögens bleibt, welches in die Ehe eingebracht bzw. während der Ehe erworben wurde.

Jeder der Ehegatten verwaltet das eigene Gut selbst und haftet nur für die eigenen Schulden.

Erst im Falle einer Auflösung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.

Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse

Bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt:

Eheliches Gebrauchsvermögen
Das sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten:

  • Hausrat und Ehewohnung
  • Gemeinsames Auto, aber auch Zweitwohnung
  • Luxusgüter (z.B. Segelyacht, Reitpferd)
  • Rechte (z.B. Anwartsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum)

Eheliche Ersparnisse
Darunter versteht man Wertanlagen, die die Eheleute während ihrer Ehe ansammeln und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind:

  • Sparbücher
  • Kunstsammlung

Von der Aufteilung ausgenommen sind Sachen, die

  • von der Ehegattin/dem Ehegatten
    • in die Ehe eingebracht,
    • von Todes wegen erworben oder
    • ihr/ihm von Dritten geschenkt wurden;
  • dem persönlichen Gebrauch der Ehegattin/des Ehegatten allein (z.B. Schmuck) dienen,
  • der Ausübung eines Berufes (z.B. Bücher, PC, Werkzeug) dienen,
  • zu einem Unternehmen gehören, Unternehmen als solche sowie Unternehmensanteile (außer bloße Wertanlagen).

Hinweis: Die Ehewohnung, die von der Ehegattin/dem Ehegatten in die Ehe eingebracht wurde, geerbt oder geschenkt wurde, wird in die Aufteilung miteinbezogen, wenn dies mittels Notariatsakt vereinbart wurde, oder wenn die Ehegattin/der Ehegatte bzw. ein gemeinsames Kind auf die Weiterbenützung der Ehewohnung und des Hausrates angewiesen ist.

Ehevertrag

Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.

Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.

Hinweis: Vereinbarungen, die die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung regeln, bedürfen eines Notariatsaktes. Vereinbarungen über die Aufteilung des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens bedürfen der Schriftform.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).

Folgendes kann in einem Ehevertrag beispielsweise nicht geregelt werden:

Für die aufrechte Ehe kann ein gänzlicher wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt nicht vereinbart werden. Falls dieser Verzicht für den nachehelichen Unterhalt vereinbart wird, ist eine solche Vereinbarung im Fall der Sittenwidrigkeit nichtig.

Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung keine verbindliche Wirkung zu.

Hinweis: Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepasst werden.

 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/2/Seite.070310.html

Für eine umfassende Beratung kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin. Gerne kann ich Ihnen RechtsanwältInnen, mit denen ich gerne zusammenarbeite, empfehlen.

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