Sie haben es vielleicht gelesen: Die EU-Kommission hat eine Klage gegen die Indexierung der Familienbeihilfe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Worum geht es dabei eigentlich?
Hintergrund sind die Regelungen zur Zahlung der Familienbeihilfe für Menschen, die einen beruflichen Bezug zu Österreich haben, aber im Ausland leben, sogenannte Pendler. Jene, die im Ausland leben, verdienen ihr Gehalt oder ihren Lohn in Österreich, haben aber die Lebenshaltungskosten ihres Wohnortlandes, z.B. Tschechien, Slowakei oder Ungarn.
Wenn dort die Lebenshaltungskosten für Kinder geringer sind, darf der österreichische Staat dann die Kinderbeihilfe anpassen?
Die österreichische Regierung hat diese Frage mit ja beantwortet und die Kinderbeihilfe indexiert, d.h. an das Verhältnis der Lebenshaltungskosten für Kinder im Ausland im Vergleich zu Österreich angepasst. Argumentiert wurde die Regelung der österreichischen Regierung beim Beschluss damit, dass es vom Wohnort abhänge, wie hoch die Lebenshaltungskosten seien. Daher sei es unfair, wenn überall dieselbe Summe ausbezahlt werde. Dagegengehalten wird, dass die ausländischen Arbeitnehmer durch ihre Abgaben ebenso wie inländische Dienstnehmer ins österreichische Sozialsystem einzahlen.
Anlassfall war die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin gegen die Kürzung ihrer Familienbeihilfe sowie 38 weitere Beschwerden beim Bundesfinanzgericht. Den zuständigen Richtern wurde laut Gerichtssprecher empfohlen, mit der Entscheidung auf den Spruch des EuGH zu warten. In Summe geht es für die Republik Österreich um zwischen 62 und 114 Mio. € pro Jahr.
Die EU-Kommission hat Zweifel an der Gerechtigkeit dieser Maßnahme. Sie meint, der noch von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Mechanismus verstoße gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und sei diskriminierend, da damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang Beiträge leisten, weniger erhalten als jene, deren Kinder in Österreich leben. Die Indexierung gelte außerdem nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichbar sei.
Was bedeutet die Initiative der EU mit der Klage vor dem EU-Höchstgericht?
Da die Antwort der österreichischen Regierung für die EU-Kommission nicht zufriedenstellend war, hat sie Klage beim europäischen Gerichtshof eingereicht. Sofern Sie dort Recht bekommt, kann Österreich wegen eines Verstoßes gegen die europäischen Verträge belangt werden.