Mit 1.07.2020 wurde der Regelbedarf wieder neu festgelegt. Was ist der Regelbedarf?
Unter Regelbedarf (bzw. Durchschnittsbedarf) versteht man ganz allgemein jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub, hat. Es handelt sich somit um einen statistischen Wert, der eine Orientierungsgröße für Durchschnittsfälle darstellt.
Dieser Regelbedarf dient Gerichten unter anderem zur Abschätzung, ob der mittels Prozentwertmethode berechnete Unterhalt über oder unter dem Durchschnittsbedarf eines Kindes liegt, hat aber auf die Höhe von „im Mittelfeld liegender“ Unterhaltsbemessungen keinerlei Einfluss.
Sehr wohl Einfluss hat der Regelbedarf allerdings in den nachfolgenden aufgezählten Fällen:
- bei der Berechnung des Unterhaltsstopps (Playboygrenze)
- bei der Unterhaltsberechnungen für Kinder, die über ein Eigeneinkommen verfügen
für die Beurteilung, ob der Unterhaltspflichtige zusätzlich zum laufenden Unterhalt für Sonderbedarf aufkommen muss - ein Begehren bei Gericht ist desto genauer zu erörtern sowie in seinen tatsächlichen Voraussetzungen zu prüfen und die getroffene Unterhaltsfestsetzung ist desto eingehender zu begründen ist, je weiter sich der Unterhaltsbedarf vom Regelbedarf entfernt
- in jenen Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung und auch kein schriftlicher Vertrag vorliegen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag dem Unterhaltspflichtigen nur zu, wenn der Unterhalt zumindest in der Höhe des Regelbedarfs bezahlt wurde
Die Regelbedarfssätze werden jährlich im Rahmen des Verbraucherpreisindex valorisiert und gelten jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die aktuell gültigen Werte werden vom Gericht jeweils etwa Mitte August veröffentlicht.
Quelle und weiterführende Informationen: https://www.alimente.wien/Regelbedarf.html
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt: https://www.jugendwohlfahrt.at/rs_regelbedarf.php