Man soll sich nicht über Dinge ärgern, denn das ist ihnen völlig egal.
Euripides
Man soll sich nicht über Dinge ärgern, denn das ist ihnen völlig egal.
Euripides
Grundsätzlich sind wir bestrebt, Menschen, die uns nahestehen, Gutes zu tun.
Stehen Sie sich selbst auch nahe? Dann sollten Sie ab und zu auch einmal etwas Gutes für sich tun.
Überlegen Sie doch einmal, was das sein könnte: ein Spaziergang, ein warmes Bad, sich selbst Blumen schenken, …
In einer Beziehung darf jeder seinen Weg gehen. Wie gestalten Sie den Rhythmus von Nähe und Distanz, von Verschmelzung und Abgrenzung? Gibt es hier gemeinsame Musik oder spielen Sie in getrennten Orchestern?
Erinnern Sie sich noch an den Film aus den 70er Jahren über Herrn Rossi. In Herr Rossi sucht das Glück führt Rossi das freudlose Leben eines Arbeiters in einer Fischfabrik. Er leidet unter seinem hochnäsigen und cholerischen Chef, dessen Villa zu allem Unglück auch noch direkt neben Rossis kleinem Häuschen steht. Gaston, der Hund des Chefs, macht ihm zusätzlich durch seine Kläfferei das Leben schwer (Wikipedia). Und da gab es dieses nette Lied mit dem Refrain:
Denn Herr Rossi sucht das Glück…
sucht man es, so fehlt ein Stück,
ja es fehlt ein Stück vom Glück
Glück beschäftigt die Menschen. In letzter Zeit gab es dazu zwei größere Beiträge. Zum einen das neue Buch von Eva Illouz und Edgar Cabanas („Das Glücksdiktat und wie es unser Leben beherrscht“) und zum anderen ein großer Artikel im Spiegel vom Jänner 2020 („Die Vermessung des Glücks“). Beide befassen sich damit, dass das Streben nach Glück auch negative Seiten haben kann. Einige wichtige Aussagen dabei sind,
All das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Ich schrieb diesen Beitrag zur Beginn der Corona-Krise im März 2020 als die Geschäfte geschlossen waren und an Arbeit nicht zu denken war. Meine Klienten blieben aus, niemand ging mehr aus dem Haus und somit auch nicht in Beratung. Die Einschränkungen der persönlichen Freiheit waren spürbar, das Gefühl zur Situation mehr als beunruhigend. War ich in dieser Situation unglücklich? Und wenn ja, warum? Und wenn nein, warum nicht?
Vielleicht wurde Ihnen daran bewusst, was Sie glücklich macht? Ist es Ihre Familie, Ihre Arbeit, oder etwas zu tun, bei dem Sie sich einbringen können, etwas das Sinn stiftet?
Ich habe eine kleine Übung für Sie:
Nehmen Sie sich ein Blatt Papier und erstellen eine Tabelle mit 3 Spalten. In die erste Spalte schreiben Sie die Dinge, die Sie glücklich machen. In die zweite Spalte schreiben Sie, was Sie dazu benötigen und in die dritte Spalte schreiben Sie, ob dass, was Sie glücklich macht auch Sinn stiftet.
Vielleicht stellen Sie fest, dass das, was sie brauchen um glücklich zu sein, von wenigen elementaren Dingen abhängt (zB ein Dach über dem Kopf) und nicht immer Sinn stiften muss. Und vielleicht hilft Ihnen dies gerade in Krisenzeiten herauszufinden, ob und was Sie glücklich macht, auch wenn die äußeren Herausforderungen groß sind.
„Viele Menschen versäumen das kleine Glück, während sie auf das Große vergebens warten.“
Pearl S. Buck, Schriftstellerin (1892-1973)
Mit 1.07.2020 wurde der Regelbedarf wieder neu festgelegt. Was ist der Regelbedarf?
Unter Regelbedarf (bzw. Durchschnittsbedarf) versteht man ganz allgemein jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub, hat. Es handelt sich somit um einen statistischen Wert, der eine Orientierungsgröße für Durchschnittsfälle darstellt.
Dieser Regelbedarf dient Gerichten unter anderem zur Abschätzung, ob der mittels Prozentwertmethode berechnete Unterhalt über oder unter dem Durchschnittsbedarf eines Kindes liegt, hat aber auf die Höhe von „im Mittelfeld liegender“ Unterhaltsbemessungen keinerlei Einfluss.
Sehr wohl Einfluss hat der Regelbedarf allerdings in den nachfolgenden aufgezählten Fällen:
Die Regelbedarfssätze werden jährlich im Rahmen des Verbraucherpreisindex valorisiert und gelten jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die aktuell gültigen Werte werden vom Gericht jeweils etwa Mitte August veröffentlicht.
Quelle und weiterführende Informationen: https://www.alimente.wien/Regelbedarf.html
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt: https://www.jugendwohlfahrt.at/rs_regelbedarf.php
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