Jahr: 2020 (Seite 6 von 7)

Scheidung in Corona-Zeiten

Die Einschränkungen des sozialen Lebens in Corona-Zeiten werden nach Ansicht vieler Experten umfassende Auswirkungen auf den Bedarf nach Unterstützung haben. Alle Formen der Coaches und Berater bereiten sich darauf vor oder sind schon mitten drin, ihre Praxen wieder zu öffnen bzw. ihre Angebote auf Online-Beratungen umzustellen. Dies kann die persönliche Beratung und Unterstützung zwar nicht in jedem Fall ersetzen, aber doch eine Hilfe sein in Zeiten, in denen noch „Abstandsgebote“ verpflichtend gelten oder zumindest empfohlen werden – zum eigenen Schutz und zum Schutz der Umwelt.

Wie sieht es aber im Bereich des Familienrechts aus? Wird es auch dort mehr zu tun geben? In einem Bericht im Kurier (www.kurier.at) wurde auf ein Beispiel aus Wuhan verwiesen:

„Ich habe alles gemacht. Putzen, Einkaufen, Kinder erziehen. Alles was mein Mann gemacht hat, war Videospiele spielen oder den Raum zu verlassen, wenn wir gemerkt haben, dass unser Sohn ins Bett gemacht hat.“ Helen Wu reicht es. Nach zwei Monaten Ausgangssperre und auf mit engstem Raum mit ihrem Ehemann hatte die Buchhalterin genug und reichte die Scheidung ein. So wie viele andere Pärchen in der chinesischen Stadt Wuhan: Nach der Quarantäne stiegen die Scheidungen rasant an.

Nun, China ist nicht Österreich und ob es mehr Scheidungen geben wird, ist noch nicht erwiesen.

Unser Scheidungsniveau ist ohnehin hoch, 40-50 % aller Ehen werden geschieden, dabei spielt die Dauer der Ehe keine so starke Rolle in der Erklärung. Wenn es so wäre, dann wäre aktuell also offenbar das enge Zusammensein ein Grund, warum sich Menschen trennen. Vielleicht lernt man den Partner in dieser Zeit besser kennen und erkennt auch, was einem gut tut und was nicht. Die äußeren Umstände spielen sicher auch eine Rolle.

Aktuell ist es aber so, dass man sich in Österreich gar nicht scheiden lassen kann. Der Kurier Artikel erwähnt dabei, dass wegen der Coronakrise auf Notbetrieb beschränkten Gerichte einen großen Rückstau abzubauen haben. Die Absage vieler Tausend Verhandlungen hat auch dazu geführt, dass alle Gerichtstermine zu Scheidungen abgesagt wurden. Und auch nach der Krise wird es schwierig werden, schnell Termine nachzuholen, denn bei Gericht braucht es entsprechende Säle, denn Video-Konferenzen sind bei dieser Form der höchstpersönlichen Themen kein geeignetes Mittel.

Viele Scheidungswillige haben daher unfreiwillig mehr Zeit, das ist auch Zeit zum Nachdenken darüber, warum die Situation so ist, wie sie ist und wie man sie so gestalten kann, dass zu den äußeren Erschwernissen nicht auch noch innere hinzutreten. In dieser Zeit kann es hilfreich sein, eine Paartherapie zu machen. Wenn die Trennung schon beschlossen ist, aber man noch eine Weile miteinander auskommen „muss“ / darf, kann es gut sein, gemeinsam Wege zu finden, die dies ermöglichen. Wenn die Situation kritisch, aber noch nicht „verloren“ ist, kann Paarberatung helfen, zu einer Entscheidung zu kommen, sich selbst und gemeinsam klar zu werden, wie ein Weg aussehen kann und offen zu erörtern, wie der Zukunftsweg sein könnte – ob gemeinsam oder getrennt. Somit kann Paartherapie helfen, den Druck aus der Situation zu nehmen. Statt gegenseitige Vorwürfe gibt es die Chance zur Diskussion und aus der Diskussion entsteht ein gemeinsamer Weg.

Sind Sie ein Optimist oder ein Pessimist?

Das ist eine Frage von großer Bedeutung in der heutigen Zeit, denn diese Haltung kann entscheidend dafür sein, wie man als Mensch, als Individuum durch die Krise kommt. Ein Artikel in Spiegel Online, beschäftigt sich eingehend mit dieser Frage und zitiert auch Umfragen von Meinungsforschungsinstituten zur Einstellung der Menschen, die von Jänner bis März um viele Grade pessimistischer geworden sind. Was kann man aber selbst tun? Was ist die beste Einstellung?

„ [ …] zu glauben, dass Optimismus immer besser sei als Pessimismus, wäre sowieso zu kurz gesprungen. Sich in einer so tiefen Krise die Welt rosa zu pinseln, ist naiv und führt zur Unterschätzung von Gefahren. Weder sollte man niedergeschlagen zu Hause sitzen und sich schon sicher sein, irgendwann eine schlimme Corona-Infektion zu durchleiden, noch sollte man darauf vertrauen, dass das persönliche Ansteckungsrisiko bei 30 oder 80 Infizierten auf 100.000 Menschen zu vernachlässigen sei.

Wie also kommt man durch die Krise? Man braucht beides, Hoffnung und Befürchtung. Es ist sinnvoll, bei der theoretischen Analyse einer bedrohlichen Situation eher etwas mehr Skepsis und Pessimismus walten zu lassen, damit man keine Gefahr übersieht oder verharmlost. Anschließend geht es darum, dem theoretischen Pessimismus mit praktischem Optimismus zu widersprechen. Nach dem altbewährten Motto: Du hast keine Chance, aber nutze sie.

Sowohl theoretischer Pessimismus als auch praktischer Optimismus dienen dazu, ein realistisches Bild der Situation zu gewinnen. Der theoretische Pessimismus leuchtet die äußere Gefahr, die uns widerfährt, bis in alle Winkel aus. Hier führen momentan die Virologen das Wort. Mit der Haltung des praktischen Optimismus kann es uns gelingen, die Realität auch aktiv zu gestalten. Erst beide Haltungen zusammen ergeben einen vollständigen Realismus.“

Es ist also ein „sowohl als auch“. Seien Sie skeptisch, aber nicht verzweifelt. Vielleicht beschreibt diese Vorgehensweise auch einen Zeitablauf. Als wir von den Maßnahmen erfuhren, die unser Leben nun prägen, waren wir möglicherweise zunächst ungläubig und dann konnten wir uns nicht vorstellen, wie es weitergeht. Mittlerweile, mit mehr als 3 Wochen massiver Maßnahmen in der Abwicklung des Alltags finden wir uns zurecht und entwickeln Ideen und Vorstellungen, wie es weitergehen kann. Der Mensch hat erstaunliche Fähigkeiten, um sich auf neue Situationen einzustellen, insbesondere dann, wenn die Veränderungen einschneidend sind.

Mir ist bewusst, viele haben große Schwierigkeiten, eine wirtschaftlich unsichere Zukunft, eine fordernde Familiensituation, Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Auch ich bin als Einzelunternehmerin von den Änderungen betroffen. Doch ich glaube auch fest daran, dass aus dieser Unsicherheit, dem Wandel etwas Neues und Gutes entstehen kann. Mein praktischer Optimismus gründet sich darauf, dass wir als Menschen nicht stehen bleiben, sondern Ideen entwickeln, um mit der Realität umzugehen. In meinem Bereich wird das das Online-Coaching sein, bei Ihnen etwas anderes.

Ich wünsche Ihnen Mut, Zuversicht, Skepsis und Hoffnung für die Zukunft.

 

Quelle: https://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/corona-krise-wuerde-es-helfen-jetzt-optimist-zu-werden-a-d80f1251-df3f-4600-8554-156df26ed051

Kontaktrecht und Coronavirus

Es gibt ein allgemeines Kontaktverbot, doch bezieht sich dies nicht zwingend auf das Kontaktrecht zwischen (getrennt lebenden) Eltern und deren Kinder.

Soweit Kontakte zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil gerichtlich festgelegt sind, gelten diese weiter. Soweit das Kindeswohl eine Änderung erfordert, sind die Eltern (wie bisher auch) aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann (wie bisher auch) das Gericht angerufen werden. Die Gerichte führen aber nur eine Art Notbetrieb und so können mündliche Verhandlungen nur ausnahmsweise durchgeführt werden.

Wie so oft ist auch oder insbesondere in der gegenwärtigen Pandemie-Zeit der Einzelfall entscheidend:

  • Wie regelmäßig bzw. in welchen Abständen waren die Kontakte bisher?
  • Gibt es altersgerechte Alternativen zu einem Treffen?
  • Lebt im Haushalt der Eltern eine Person, die einer Risikogruppe angehört?
  • Gehört das Kind selbst einer Risikogruppe an?
  • Wurde für den (überwiegend) betreuenden Elternteil oder einer in diesem Haushalt lebenden Person Quarantäne angeordnet?
  • Ist zwischen den Wohnorten der Eltern eine Staatsgrenze mit daraus resultierenden Problemen beim Grenzübertritt (soweit überhaupt möglich und zulässig)?

Die Liste ließe sich endlos lange führen und bringt zum Ausdruck, dass die Frage nach der möglichen Ausübung des Kontaktrechts tatsächlich in jedem einzelnen Fall zu klären ist. Es gibt wohl ähnlich gelagerte Fälle, aber dennoch wahrscheinlich immer noch die eine oder andere Unterscheidung. Allgemein gilt jedoch, dass das Kontaktrecht nur in Ausnahmefällen ausgesetzt werden darf. Den Kontakt abzusagen mit der Begründung wegen „Corona“ wäre vermutlich unzulässig, wenn es nicht weitere Gründe gibt. Denke Sie daran, dass es auch vielleicht andere „Kanäle“ gibt, um mit Ihrem Kind in Kontakt zu bleiben – Skype, FaceTime, SMS, WhatsApp oder das gute „alte“ Telefon.

Es ist eine allgemeine Ausnahmesituation und das gilt auch für das Familienrecht.

Keine einfache Aufgabe in dieser Zeit und noch dazu vor Ostern. Aber der Osterhase hat eben auch Husten und kommt daher ein paar Wochen später…

Quelle: www.ziff.at

Warum Paare zusammenbleiben

Kommt Ihnen das bekannt vor? Sehen Sie manchmal Paare und wundern sich, warum dieses Paar zusammen ist bzw. hören Sie manchmal von Paaren in ihrem Bekanntenkreis die sich getrennt haben und fragen sich, wie konnte das geschehen? Und dann gibt es da noch die Menschen, die auf der Suche nach der Partnerschaften, die ein Leben lang hält. Gibt es das?

Aus Einzelfällen ergibt sich nicht immer ein komplettes Bild, aber die Wissenschaft hat auf diese Fragen inzwischen einige Antworten gefunden. Seit über zehn Jahren arbeiten Wissenschaftler mehrerer deutscher Universitäten an der sogenannten Pairfam-Studie und erheben Daten zur Gestaltung von Partnerschaft und Familie. Einige wichtige Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden (zitiert nach Christine Finn von der Universität Jena, in Der Standard vom 18.2.2018):

·       Paare, die sich einig sind, entwickeln sich synchron und „schaukeln sich nach und nach ein“; das ist ein Faktor für den langfristigen Zusammenhalt einer Partnerschaft

·       Ein niedriges Selbstwertgefühl eines Partners führt häufig zur Depressivität einer Person; ein Partner mit einem größeren Selbstwertgefühl aber kann durchaus eine positive Wirkung auf sie haben und das höhere Risiko, an einer Depression zu erkranken, abpuffern

·       die Wahrnehmung der Bedürfnisse des Einzelnen innerhalb einer Beziehung ist entscheidend für den Verlauf des gemeinsamen Weges: „Wenn aber hier ein Ungleichgewicht vorliegt und jemand das Gefühl hat, er komme zu kurz, dann wird das höchstwahrscheinlich nicht lange funktionieren.“ so Christine Finn

Sie haben vielleicht im Verlauf Ihrer Geschichte gelernt, dass es wichtig ist, auf die Bedürfnisse des Partners zu achten, wenn eine Partnerschaft funktionieren soll. Das ist zweifellos richtig, genauso wichtig und richtig ist es aber, wenn man in einer Partnerschaft auf seine eigenen Bedürfnisse achtet. Der Partner oder die Partnerin kann und soll einen viel geben, aber ein anderer Mensch kann einem nicht alles geben. Manchmal braucht es Zeit für sich selbst, Kontemplation, Eigenständigkeit im Denken und Handeln. Und all das, kann man wiederum in die gemeinsame Zeit und die gemeinsame Partnerschaft einbringen.

Vielleicht ist es ein bisschen so wie im Lied „Kreise“ von Johannes Oerding:

Ey, wenn sich alles in Kreisen bewegt
Dann gehst du links, dann geh‘ ich rechts
Und irgendwann kreuzt sich der Weg
Wenn wir uns wieder sehen

Und für die zukünftige Forschung sind die Psychologen nun auf das Partnerschaftsverhalten der Millenials und den Einfluss des Internet auf Paare und Partnerschaften gespannt.

 

Scheidung und die Schuldfrage

Seit Jahresbeginn haben wir eine neue Regierung und diese hat sich in ihrem Übereinkommen auch Gedanken zum Thema Familien-und Eherecht gemacht.

Im Regierungsübereinkommen heißt es im Kapitel Zivilrecht: „Dabei sollen unter anderem Regelungen wie Zweck der Ehe, Mitwirkungspflichten, gemeinsames Wohnen, Unterhaltszahlungen, Pensionssplitting und das Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden, wobei Grundsätze wie Schutz der Kinder, Schutz der schwächeren Partnerin bzw. des schwächeren Partners, vermeidungsverletzende Auseinandersetzungen und alle Formen des Zusammenlebens im Mittelpunkt der Überlegungen stehen sollen.“ In weiterer Folge wird erwähnt, dass die „Verkürzung des Zerrüttungszeitraums“ ein Punkt ist, bei dem Übereinstimmung besteht.

Was besagen das Verschuldensprinzip und der Zerrüttungszeitraum eigentlich? In Österreich kann die Scheidung begehrt werden, wenn die Ehe aufgrund einer schweren Verfehlung des anderen gescheitert ist. Natürlich gibt es daneben noch andere Formen einer Scheidung (z.B. einvernehmlich). Bei der Zerrüttung hingegen geht es um das endgültige Scheitern einer Ehe.

Das Verschuldensprinzip ist deshalb so wichtig, weil die Verteilung der Schuld letztendlich (in den meisten Fällen) Auswirkungen auf spätere finanzielle Regelungen, nämlich zum Unterhalt, hat. Der schlechter verdienende Ehepartner erhält nach einer Scheidung nur dann Unterhalt, wenn der ehemalige Partner oder die ehemalige Partnerin das überwiegende Verschulden an der Scheidung trägt. Diese Unterhaltsregelung ist natürlich unabhängig von möglichen Unterhaltsansprüchen für gemeinsame Kinder.

Aus den Verschuldensprinzip können sich aber eine Reihe von Herausforderungen und Problemen ergeben. So kann es zum Beispiel sein, dass PartnerIn A sich um Haushalt und Kindererziehung gekümmert hat, während PartnerIn B für das Haushaltseinkommen gesorgt hat. Nach einer Scheidung, sofern B nicht die Schuld zugesprochen wird, kann A Schwierigkeiten haben, den Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls die Kinder zu bestreiten. Hier gilt es also, einen gerechten Ausgleich zu schaffen.

Schuld ist in vielen Fällen auch eine moralische Frage, die auch dem Zeitgeist unserer gesellschaftlichen und moralischen Vorstellungen folgt. Es ist für RichterInnen in vielen Fällen schwierig, eine „Schuld“ eindeutig zu verteilen.

Es gibt Argumente, die dafürsprechen, das Verschuldensprinzip bei Scheidungen zu ändern oder abzuschaffen. Das geht allerdings nicht alleine. Es bedarf auch einer Ergänzung um eine Reform des Unterhaltsrechts. Eine Scheidung ohne gegenseitige Unterhaltszahlungen wäre nur dann angemessen, wenn beide Partner zuvor ein in etwa gleiches Einkommen erzielt haben. Je ungleichgewichtiger die Einkommensverteilung war (je mehr B also im Vergleich zu A verdient hat), desto größer wird der Bedarf von A sein, eine Unterhaltszahlung zu erhalten. Trotz großer Fortschritte in der Gleichberechtigung und der Erwerbstätigkeit von Frauen ist es heute nach wie vor so, dass viele Frauen zu Hause bleiben und die Kinder betreuen, während der Mann einer bezahlten Tätigkeit nachgeht. Im Falle einer Scheidung lässt sich diese Thematik nur auflösen, wenn das Unterhaltsrecht reformiert wird. Nur dann wäre PartnerIn A im Fall der Scheidung ausreichend abgesichert. Eine mögliche Bezugsgröße für den Unterhalt wäre daran zu messen, was PartnerIn A für die Ehe aufgegeben hat. So ergeben sich aus Teilzeitbeschäftigung oder Karenzzeiten erhebliche finanzielle Einbußen, die in eine Kalkulation der Unterhaltszahlung einfließen könnten. In diesen Zusammenhang müssen auch Einzahlungen in die Pensionskassa berücksichtigt werden.

Man darf daher gespannt sein, wie der Gesetzgeber das Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umzusetzen wird.

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