Jahr: 2021 (Seite 3 von 3)

24 Stunden ohne…

Neulich fragte der Standard seine LeserInnen: „24 Stunden ohne Männer: Liebe Userinnen, wie würden Sie diese verbringen?“ Diese Frage ist in verschiedenen Medien schon häufiger gestellt worden und soll zum Nachdenken anregen, wie Frauen 24 Stunden auf der Welt nutzen dürfen. Als Nebenbedingung gilt, dass die Männer nicht zu Schaden kommen und dass auch alle nach den 24 Stunden zurückkommen. Diese Nebenbedingung ist wichtig, schränkt sie die Handlungsmöglichkeiten doch ein wenig ein – denn Antworten wie „Ein neues Leben beginnen“ werden dann schwerer, wenn das alte Leben nach 24 Stunden zurückkehrt.

Die Antworten waren so verblüffend wie ehrlich. Oft ging es um das Ausleben von Freiheiten und die Überwindung von Konventionen und Einschränkungen. Viele Frauen gaben zur Antwort, sich anders anziehen zu wollen, mehr und angstfrei draußen zu sein, einmal zu tun, was einem sonst verwehrt ist (zum Strand fahren, nachts spazieren gehen). Was kann man daraus schließen? Männer – sowohl abstrakt als Gruppe wie auch konkret als Partner – definieren einen Rahmen (mit), in dem sich Frau mit Grenzen konfrontiert sieht?

Spannend wäre aber auch die Frage: „24 Stunden ohne Frauen: Liebe User, wie würden Sie diese verbringen?“ Diese Frage hat, soweit ich weiß, noch keiner gestellt. Was erwarten wir für Antworten? In Teilen vielleicht etwas Ähnliches (legerere Kleidung), vielleicht auch mehr Extrovertiertes (Stichwort: Männerabend). Man weiß es nicht, kann vielleicht vermuten, dass die Antworten sich mehr auf das Handeln beziehen, wenn die Partnerin nicht da ist und weniger, dass Frauen abstrakt als Gruppe 24 Stunden nicht vorhanden wären.

In beiden Richtungen wird offenbar durch die Abwesenheit des anderen Geschlechts etwas möglich, was sonst durch Grenzen limitiert ist – ein freies Verhalten, ohne dass dieses durch das andere Geschlecht bewertet wird (dies spürt man v.a. beim Thema Kleidung). Die Abwesenheit von Männern bzw. Frauen ermöglicht Frauen bzw. Männern, mehr Freiheiten auszuleben. Normalerweise endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo das „freie Verhalten“ die Freiheiten eines anderen Menschen berührt, also dessen Grenzen überschreitet. Diese Freiheiten und Grenzen wären für 24 Stunden verschoben.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, über Freiheiten und Grenzen zu reden. Im Paarkontext kann man im Coaching erörtern, was einem in der Beziehung fehlt, wo man sich begrenzt fühlt und wie ein/e PartnerIn dazu beitragen kann, dass man sich auch in Anwesenheit des anderen Geschlechts sicher fühlt, dass zu tun und so zu sein, wie man wirklich ist, ohne Bewertungen und Urteile anderer zum Maßstab des eigenen Verhaltens zu machen. Genau diese Gespräche führe ich mit Paaren in meiner Praxis immer wieder und merke, dass diese Gespräche es möglich machen, gemeinsam Grenzen zu verschieben.

Die Kindheit im Gepäck

Zu Jahresbeginn erschien bei Spiegel Online ein Artikel über das innere Kind. Das innere Kind, über das es auch eine Menge Bücher gibt, ist ein psychologisches Konzept, nach dem neben Erbanlagen auch Prägungen aus unserer Kindheit unser Wesen und unser Selbstwertgefühl heute bestimmen. Das bedeutet, dass Erfahrungen, Werte, Gefühle, die wir aus der Kindheit mitnehmen, uns auch heute noch beeinflussen und wenn wir mit der Umwelt interagieren, „hochkommen“ können. Im Artikel heißt es treffend: „Besonders die Zeit bis zum Grundschulalter könne unbewusst viel Einfluss auf unsere Persönlichkeit nehmen. Es gebe dabei positive Erfahrungen, die uns zu widerstandsfähigen Erwachsenen machten, aber auch negative, die noch Jahre später für Konflikte sorgten: Bindungsprobleme beispielsweise, Stress, Zukunftsängste.“

Denken Sie in manchen Situationen auch an Ihre Kindheit zurück? Welche Erlebnisse haben Sie geprägt? Überwiegen die glücklichen und positiven Ereignisse oder sind da auch viele Schatten? Und dort, wo Sie verletzt wurden, z.B. durch das Verhalten Ihrer Bezugspersonen oder durch andere wie Mitschüler, Lehrer, Nachbarn, was ist davon hängengeblieben und zeigt sich heute noch, wenn Sie ähnliche Situationen erleben? Vielleicht wurden Sie als Kind in bestimmten Situationen beschämt oder kritisiert („Geh nicht bei einer roten Ampel über die Straße?“, „Was soll bei den schlechten Noten aus dir werden?“, „Warum verstehst du einfachsten Dinge nicht?“, „Du hast aber wirklich 2 linke Hände.“), die sich auch heute zeigen können – im Straßenverkehr, beim Nachfragen nach Erklärungen oder bei Reparaturen im Haushalt. Was dann? Ja, vielleicht hilft die Arbeit mit dem inneren Kind.

Die meisten psychologischen Berater sind überzeugt, dass es uns helfen kann, sich mit dem eigenen inneren Kind zu beschäftigen, damit es uns als Erwachsene im Hier und Jetzt besser geht. Das innere Kind zeigt sich auch heute in unseren Grundmustern bei Erfahrungen und oder Gefühlen wie Neid, Trauer, Schuld und Beschämung. Hier reagieren Kinder emotional und manch Erwachsener erlebt dieses kindliche Gefühl heute in ähnlichen Situationen nach. Der Lösungsansatz ist, dass man sich die Situation und die eigene Reaktion darauf bewusst macht, d.h. man muss erkennen, wie das eigene Verhaltensmuster aussieht und was diese mit den frühkindlichen Prägungen zu tun hat. Man darf sich quasi neben sich selbst stellen und analysieren und betrachten oder man darf sich das „Gepäck“, den eigenen emotionalen Rucksack ansehen, den man mit auf seiner Lebensreise hat. So hat man die Chance, sich seine Reaktion bewusst zu machen und sich klar zu machen, warum man sich heute so fühlt und so verhält und auch, ob und wie man es ändern möchte, damit man sich über die Aussagen und das Verhalten der Umwelt nicht mehr kränkt.

Letztendlich brauchen Sie in diesen Situationen etwas und zwar das, was sie auch als Kind gebraucht hätten, sei es Bindung, Interesse, Vertrauen, Liebe, Aufmerksamkeit. Und die Frage ist, ob und wie Sie sich dies heute herbeiholen können, wenn Sie diese Situationen erleben.

Wie man daran erkennt, ist das innere Kind ein Ansatz, mit dem man ein Stück weit gut selbst arbeiten kann. Macht man sich die Situationen aus der Kindheit vor dem Hintergrund aktueller Erlebnisse bewusst, kann man anders mit Gefühlen umgehen, indem man sie mit seinem Erwachsenen-Ich betrachtet und reguliert. Auf der anderen Seite kann man aber auch Grenzerfahrungen erleben und Traumata durchleben. Dann helfen Gespräche mit Beratern, Coaches und Therapeuten auf diesem Weg weiter.

Quelle: https://www.spiegel.de/start/inneres-kind-wie-es-helfen-kann-erwachsen-zu-werden-a-0327c7ba-c0d0-47e5-96a0-77c3ff1160b8, abgerufen am 5.1.21

Neue Rechtsprechung beim Kindesunterhalt

Grundsätzlich müssen beide Eltern zum Kindesunterhalt beitragen. Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt. Leben das Kind und ein Elternteil bzw. beide Eltern nicht im selben Haushalt (oder verletzt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht), so hat das Kind Anspruch auf den Unterhalt in Form von Geldleistungen. Darunter versteht man einen vom Gericht oder aufgrund privater Vereinbarung festgesetzten Geldbetrag, der ausschließlich der Bedürfnisdeckung des Kindes dient.

Derjenige Elternteil, der mit seinem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, muss den Geldbetrag an denjenigen Elternteil bezahlen, der das (minderjährige) Kind im Haushalt betreut. Dieser Betrag ist der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes auszubezahlen, ein volljähriges Kind kann verlangen, dass ihm die Leistungen direkt überwiesen werden. In jedem Fall gebührt der Unterhalt dem Kind, ein Verzicht durch einen Elternteil ist daher nicht möglich.

Betreut der Elternteil, der mit seinem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, das Kind über den Rahmen der üblichen Besuchskontakte hinaus mit, kann eine Herabsetzung des Geldunterhalts gerechtfertigt sein.

Betreffend die Herabsetzung des Geldunterhalts gibt es eine neue Rechtsprechung (OGH 16.9.2020, 6 Ob 182/20p):

„Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind im Jahresdurchschnitt 130 Tage, so sind zunächst 52 Tage (nicht 80 Tage) als “übliches Kontaktrecht“ in Abzug zu bringen. Der Rest von 78 Tagen ist durch 52 (Anzahl der Wochen pro Jahr) zu dividieren. Wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil demnach das Kind 1,5 Tage pro Woche in unüblichem Ausmaß betreut, ist eine Reduktion seiner Geldunterhaltsverpflichtung um 15 % nicht zu beanstanden.“

 

Quellen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/alleinerziehung/5/Seite.490510.html

iFamZ, 15. Jahrgang, Dezember 2020, Nr. 6, S. 359

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