Man sollte es kaum glauben, aber Zeit hat auch rechtliche Aspekte. „Zeit“ kommt in ganz vielen rechtlichen Regelungen und Gesetzen vor, z.B. das Arbeitszeitgesetz (AZG) oder das Schulzeitgesetz. Und ganz viele andere Gesetze regeln auch zeitliche Aspekte z.B. in Bezug auf Ausbildungszeit und Pensionen.
Ja, wir haben sogar ein Zeitzählungsgesetz in Österreich und das seit 1976. Hier die wichtigsten Bestimmungen:
§ 1. (1) Als Normalzeit in der Republik Österreich gilt die Mitteleuropäische Zeit.
(2) Die Mitteleuropäische Zeit ist die Zonenzeit, für die die Zeit des 15. Längengrades östlich von Greenwich maßgebend ist.
(3) Als Sommerzeit im Sinne dieses Gesetzes gilt die gegenüber der Normalzeit um eine Stunde vorverlegte Stundenzählung.
§ 2. (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, aus volkswirtschaftlichen Gründen durch Verordnung den Zeitpunkt der Einführung der Sommerzeit und der Wiedereinführung der Normalzeit zu bestimmen.
(…)
(3) Die Sommerzeit kann innerhalb des Zeitraumes zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eingeführt werden.
(4) Die Sommerzeit hat jeweils an einem Samstag oder Sonntag zu beginnen und zu enden. Das jeweilige Datum und die Uhrzeit des Beginnes und des Endes der Sommerzeit sind durch Verordnung zu regeln.
(5) Bei Beendigung der Sommerzeit ist die letzte Stunde doppelt zu zählen. Die erste dieser doppelt zu zählenden Stunden ist mit dem Zusatz A, die zweite mit dem Zusatz B zu bezeichnen.
Im zeitlichen Sinne ist also in Österreich alles geregelt.