Vor einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Elternteile an einer Elternberatung teilnehmen und dies auch schriftlich nachweisen. Welche Personen eine Elternberatung in Österreich durchführen dürfen, ist strikt geregelt; das Bundesministerium für Familien und Jugend führt ein zweistufiges Prüfungsverfahren durch. Dr.in Nanina Freund, LL.M. ist anerkannte Elternberaterin – gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz). Bei Dr.in Nanina Freund, LL.M. können Eltern gemeinsam oder auch getrennt an der Elternberatung teilnehmen. Im Mittelpunkt der Elternberatung wird erörtert, wie man seine Kinder bei einer Scheidung bestmöglich begleiten kann.