Autor: Dr.in Nanina Freund, LL.M. (Seite 38 von 48)

6 Tipps, damit Sie Ihren Urlaub genießen können

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie haben endlich Urlaub und den wollen Sie in vollen Zügen genießen? Am besten, natürlich sofort. Und am besten noch gestern sollen sich das ultimative Urlaubsfeeling und die Entspannung einstellen. Manchmal will das einfach nicht klappen. Warum ist das so? Hier 6 Tipps, wie es doch klappen könnte:

1.       Alles wegarbeiten vor dem Urlaub?

Urlaub ist nicht eine Belohnung für Ihre Arbeit in den Tagen vor dem Urlaub. Wenn Sie darauf achten, vorher alles abzuarbeiten, sind Sie in den ersten Tagen so erschöpft, dass es länger dauert, bis sich die Erholung einstellt. Sie würden ja auch nicht einen 200 Meter Sprint vom Hotel zum Strand machen und sich völlig verausgaben, bevor Sie sich in die Sonne legen, oder?

Anregung: Achten Sie darauf, in den Tagen vor dem Urlaub nicht zu viele Termine zu haben.

2.       Ich MUSS mich JETZT erholen

Wir müssen gar nichts…so fängt es an. Wenn Sie sich Druck machen, machen Sie sich Stress und das ist kontraproduktiv.

Tipp: Sagen Sie statt „ich muss mich erholen“ – „ich darf mich erholen“….schließlich ist es Ihre Entscheidung, was Sie tun im Urlaub…

3.       Erreichbar sein im Urlaub?

Das Handy, iPad und andere elektronische Geräte sind im Reisegepäck, wie auch menschliche Mitreisende. Müssen Sie tatsächlich immer und überall erreichbar sein? Die Welt geht nicht unter, wenn Sie nicht binnen 2 Stunden antworten.

Zum Ausprobieren: Schalten Sie das Handy, iPad oder what ever einmal aus… Sie dürfen es anfangs stundenweise probieren – vielleicht geht es später auch tageweise.

4.       Alle MÜSSEN Spaß haben im Urlaub?

Da ist schon wieder das Wort müssen… Abgesehen davon sind Sie nicht für alle verantwortlich. Druck und Erholung passen nicht zusammen. Lassen Sie auch die Seele und nicht nur den Kopf im Urlaub ankommen.

Anregung: Achten Sie im Urlaub einmal auf sich und spüren Sie nach, was Ihnen guttut. Okay…nicht 14 Tage, aber ein paar Stunden am Tag wäre schon einmal ein Ansatz.

5.       Ich MUSS im Urlaub etwas erleben oder etwas schaffen

Also das mit dem Wort Müssen, ist jetzt schon geübt…Lassen Sie die freien Tage auf sich zukommen. Was immer kommt, das kommt. Stress haben Sie ohnedies das ganze Jahr, wollen sie sich dann ernsthaft auch im Urlaub stressen?

Tipp: Planen Sie einmal nichts und schauen Sie was kommt. Am Ende des Tages fragen sie sich, wie dieser Tag war. Schließlich soll ein Urlaubstag ja etwas Anderes sein als eine Abfolge von Terminen – sonst hätten Sie ja auch arbeiten gehen können.

6.       Wenn der Urlaub vorbei ist, ist auch die Erholung weg?

Zugegeben – die Landung im Alltag kann manchmal hart sein, dennoch können die Urlaubstage Energiespeicher sein, von dem Sie auch in den Wochen danach noch zehren können.

Anregung: Egal, ob Sie wegfahren oder zu Hause bleiben, überlegen Sie sich, was ein Andenken an diese Zeit sein kann. Eine Muschel vom Strand, ein Bierdeckel aus dem Biergarten, ein Foto von der Sonne aus dem Wohnzimmerfenster. Suchen Sie sich Ihre persönlichen Glücksmomente und nehmen Sie ein Symbol mit.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Urlaub.

Mit entspannten Grüßen

Natascha Freund

Persönlichkeitsrechte

In Österreich schützt der Gesetzgeber die Persönlichkeitsrechte durch zahlreiche Bestimmungen. Beispielsweise seien angeführt:

  • § 43 ABGB Schutz des Namens
  • § 1328a ABGB Recht auf Wahrung der Privatsphäre
  • § 1330 ABGB Schutz der Ehre
  • Urheberpersönlichkeitsrechte §§ 19ff UrhG
  • § 20 Patentgesetz (PatG) Erfinderehre
  • sowie Bestimmungen im Strafgesetzbuch, dem Mediengesetz und auch dem Datenschutzrecht.

Gerade in der bevorstehenden Urlaubszeit, in der da und dort viele Fotos gemacht werden und man sich nicht immer auf diesen abgebildet wissen möchte (denken Sie an ein Foto von der Strandbar in Mallorca mit einem 3 Liter-Kübel Sangria und Ihnen im Hintergrund oder einer Video-Sequenz am Strand in Badehose), schaut man sich das Recht am eigenen Bild nach § 78 Urhebergesetz wohl genauer an.

Dieser Bestimmung zufolge, dürfen

„Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.“

Der Begriff der Öffentlichkeit ist weit auszulegen. Sie liegt jedenfalls dann vor, wenn das Bild für mehrere Personen sichtbar ist.

Vor dem Hintergrund, dass jeder Fall als „Einzelfall“ betrachtet wird, ist der Begriff „berechtigte Interessen“ nicht definiert. Es ist stets eine objektive Prüfung vorzulegen

Der Abgebildete soll jedenfalls davor geschützt werden, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses

  • bloßgestellt,
  • sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder
  • sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder
  • entwürdigend oder herabsetzend wirkt (3 Ob 443/55 = SZ 28/205).

Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte hat man Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung sowie Urteilsveröffentlichung und auch Schadenersatz.

Jeder, der also solche Fotos macht oder auf Bildern anderer Urlauber „verewigt“ wurde, sollte wissen, welche Konsequenzen mit einer Veröffentlichung verbunden sein könnten.

Sollte Sie Opfer einer solchen Persönlichkeitsverletzung geworden sein, dann helfen Ihnen auch die Informationen auf folgenden Seiten weiter, Ihre Rechte wahrzunehmen:

  • Saferinternet.at
  • Help.gv.at

Über die Feinfühligkeit

Liebe Leserinnen und Leser,

kennen Sie das…

  • eine spaßige Bemerkung, eine Bemerkung lässt Sie tagelang grübeln…
  • bei der Heimfahrt nach der Arbeit drehen Sie das Radio ab, weil es einfach zu viel ist…
  • überfüllte Einkaufszentren meiden Sie, weil es dort einfach zu lebhaft, laut und voll ist…
  • ein berührender Film rührt Sie zu Tränen…
  • manchmal haben Sie das Gefühl, zu wissen, was der andere denkt…

Die Psychologin Elaine N. Aron fand heraus, dass manche Menschen feinfühliger sind als andere. Diese Eigenschaft wird als „hochsensibel“ bezeichnet.

Hochsensibilität ist eine angeborene Eigenschaft. Es ist die Besonderheit der Reizverarbeitung. Das ist übrigens keine neue Entdeckung. Hochsensible haben „Antennen“, sind ständig „on air“, daher bemerken sie Dinge auch früher als andere, hören auf Frequenzen, die andere nicht bemerken. Unsere dünnhäutigen Vorfahren erkannten Gefahren schon früher und konnten somit die anderen warnen und damit mitunter retten. Heute erkennen sie schwelende Konflikte im Team womöglich schon als erster.

Die Hirnforschung bestätigt, dass es deutliche Unterschiede zwischen den Gehirnen von Hochsensiblen und anderen Menschen gibt. Jene Regionen, die mit Aufmerksamkeit und der Verarbeitung von Sinnesdaten zu tun haben, reagieren bei hochsensiblen Menschen sehr aktiv auf jede Art von Stimulierung.

Die österreichischen Forscher Christina Blach und Josef W. Egger haben untersucht, ob ein Zusammenhang zwischen Ängstlichkeit, Depression und Stressreaktivität besteht. Gerade in Bezug auf die Ängstlichkeit wurde hier ein Zusammenhang gefunden. Je höher die Ängstlichkeitswerte sind, desto stärker ist die Hochsensibilität ausgeprägt.

Hochsensible Persönlichkeiten sind keine homogene Gruppe, sondern jede/r ist individuell unterschiedlich, weil die Sinne jeweils unterschiedlich ausgeprägt sind. Hinzu kommen vorhandene Anlagen und Eigenschaften, aber auch getätigte Erfahrungen.

Hochsensibilität hat nicht nur einen Nutzen für Sie persönlich, sondern kann auch ein guter Beitrag für die Gemeinschaft sein.

Zugegeben, es ist anstrengend immer „aktiv“ zu sein, daher ist es wichtig, dass sich hochsensible Menschen ihre Freiräume schaffen und sich auch Werkzeuge zurecht legen, wie sie gut durch den Alltag kommen:

In erster Linie ist Abgrenzung sehr wichtig. Wenn Sie sich angegriffen fühlen, fragen Sie sich, ob es hier wirklich um Sie als Person geht. Nicht jedes Problem, das Sie wahrnehmen ist auch wirklich „Ihr“ Problem.

  • Ändern Sie den Blickwinkel: Der andere hat womöglich nur einen schlechten Tag.
  • Achten Sie darauf, dass Sie sich regelmäßig eine Auszeit nehmen, sich vom Alltagstrubel zurückziehen  können. Hilfreich können dabei auch Mediationen sein.
  • Wenn stressige Situationen unausweichlich sind, legen Sie sich virtuell eine Rüstung an oder setzen Sie sich unter eine dicke Käseglocke

Für Hochsensible bedeutet ihre erhöhte Wachsamkeit aber auch enormen Stress. Hinzu kommt, dass die permanente Erfahrung des „anders sein“ das Selbstwertgefühl schwächen kann. Hochsensibilität kann aber auch als Gabe angesehen werden…

Unterschätze dich nicht selbst, indem du dich mit anderen vergleichst. Es sind unsere Unterschiede, die uns einzigartig machen.

Mit sensiblen Grüßen

Natascha Freund

Quelle: Psychologie heute, September 2015

Digitaler Nachlass oder die Frage, ob man ein Konto auf einer sozialen Plattform erben kann

Ein aktueller Fall aus Deutschland: Ein minderjähriges Mädchen ist unter ungeklärten Umständen verstorben. Die Eltern erhofften sich durch die Einsicht in den Chatverlauf bei Facebook Rückschlüsse auf die Todesumstände. Die Eltern haben zwar die Zugangsdaten von dem Account ihrer verstorben Tochter, doch hat Facebook diesen Account ab Kenntnis über den Tod des Mädchens in einen sogenannten „Gedenkstatuts“ gestellt. Dieser Status verhindert eine Einsichtnahme.

Facebook verweigert die Einsichtnahme in den Account und argumentiert, dass bei einer Offenlegung des Chatverlaufes auch andere Nutzer betroffen wären. Diese anderen Nutzer waren in der Annahme, dass die von ihnen geschriebenen Inhalte privat sind und bleiben.

Rechtlich ist zu prüfen, inwieweit ein Facebook-Account vererbbar ist. Argumentiert werden kann, dass ein solcher digitaler Nachlass nicht anders zu handhaben ist, wie etwa Tagebücher oder Briefe. Grundsätzlich ist es so, dass der Erbe in die Position der Verstorben tritt. Demnach müssten die Eltern Einsicht auf den Facebook-Account ihrer minderjährigen Tochter bekommen. Die Vererbbarkeit ist jedoch anders zu sehen bei Vereinsmitgliedschaften, denn diese erlöschen mit dem Tod. Fragen kann man sich aber, ob es eventuell einen Unterschied macht, dass das verstorbene Kind noch minderjährig war.

Das Mädchen im gegenständlichen Fall war zum Todeszeitpunkt minderjährig. Unumstritten ist, dass Eltern bei minderjährigen Kindern eine Schutzpflicht haben. Erlischt diese Schutzpflicht nicht auch mit dem Tod des Kindes?

Der Rechtsfall ist noch nicht geklärt – es streiten die Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes, die sich durch die Einsichtnahme in den Facebook-Account mehr Aufschlüsse über den ungeklärten Tod ihrer Tochter erhoffen und Facebook, das sich unter anderem auf Datenschutz der im Chat beteiligten Nutzer beruft. Die ersten beiden Instanzen sind entschieden und es steht 1:1. In der ersten Instanz haben die Eltern und in der zweiten Instanz hat Facebook Recht bekommen. Der Fall liegt nun in der dritten und damit letzten Instanz.

Emotionen gegen die Buchstaben des Gesetzes, wobei viele Fragen rechtlich sogar offen sind…

 

Den Leitartikel hierzu gibt es auf www.spiegel.de (Eltern wollen Einsicht in Konto ihrer verstorbenen Tochter)

What‘s App, Mama?

Der 16-jährige Hamburger Robert Camp möchte Eltern erklären, warum Jugendliche den ganzen Tag Online sind. Da Oldschool, seiner Meinung nach, die beste Methode ist, um die „Oldies“ zu erreichen, – denn ein Buch hat in dieser (alten) Generation ein gewisses „Standing“ – hat er sich für gedrucktes Papier entschieden. Was er noch preisgibt und warum Facebook bei Jugendlichen mittlerweile ein alter Hut ist.

Hätte Robert Camp Jugendliche erreichen wollen, hätte er wohl ein oder mehrere Videos auf YouTube gestellt, auch wenn man Leute erst dazu bringen muss, sich diese anzusehen, ist dieses Medium seiner Meinung nach wohl am ehesten geeignet. Facebook sei ein alter Hut, weil vor allem von Erwachsenen so viel gepostet wird.

Camp sagt, dass die Medienwelt hilft, durch den Alltag zu kommen, Kontakt zu Freunden aufrecht zu erhalten und dass man beispielsweise mit WhatsApp immer genau informiert ist. Man darf sich das wie eine Selbstinszenierungsplattform vorstellen, bei der man lernt, sich gut zu verkaufen und Trends zu erkennen. Spätestens bei diesem Absatz habe ich mich gefragt, wie meine Generation überhaupt lebensfähig heranwachsen konnte.

Die sozialen Medien und unpersönliche, aber dafür ständig präsente Online-Kontakte sind von den Jugendlichen heute perfekt in ihr Leben integriert. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt und von den Jugendlichen nicht hinterfragt. Auf der anderen Seite stehen medizinische Erkenntnisse wie jene von Prof. Manfred Spitzer, der vor „Cyberkrankheit“ warnt. Wer recht hat….? Sie können das alles liken oder disliken, nur (noch) nicht bei mir.

Mit persönlichen Grüßen

Natascha Freund

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