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Eine Stunde Zeit mit Papa…

Wenn dich jemand liebt, heißt das, dass du einen Teil seines Lebens, seiner Zeit und seiner Aufmerksamkeit einnimmst.

Die folgende Geschichte, die im Internet kursiert, bringt, so scheint mir, ganz gut zum Ausdruck, was ich sagen will:

Eines Nachts, als alle im Haus tief und fest schlafen, steht der fünfjährige Ernesto aus seinem Bett auf und tapst zum Zimmer seiner Eltern. Er bleibt neben dem Bett seines Vaters stehen und zupft an der Decke, bis er wach wird.

„Was verdienst du eigentlich, Papa?“, fragt er.

„Hä? Was …?“, stammelt der Vater schlaftrunken.

„Was du auf der Arbeit verdienst.“

„Kind, es ist zwölf Uhr nachts. Geh schlafen.“

„Ja, Papa, ich geh ja schon, aber was verdienst du denn jetzt?“

Der Vater setzt sich im Bett auf und schimpft leise vor sich hin:

„Du gehst jetzt auf der Stelle ins Bett! Das sind keine Themen, die dich was angehen. Und schon gar nicht um Mitternacht!“ Damit weist er zur Tür.

Ernesto lässt den Kopf hängen und geht wieder in sein Zimmer.

Am nächsten Morgen überlegt der Vater, dass er zu streng zu Ernesto gewesen ist und man ihm seine Neugier nicht zum Vorwurf machen kann. Um das Ganze wiedergutzumachen, sagt der Vater beim Abendessen zu dem Kleinen:

„Was deine Frage von heute Nacht angeht: Ich bekomme 2800 Pesos Gehalt, aber nach Abzug der Steuern bleiben 2200 übrig.“

„Hui! Das ist aber viel, Papa!“, antwortet Ernesto.

„So viel ist das gar nicht, mein Sohn. Die Ausgaben sind hoch.“

„Aber du arbeitest viel.“

„Ja, sehr viel.“

„Wie viele Stunden?“

„Den ganzen Tag, mein Sohn.“

„Ah.“ Der Sohn nickt und setzt dann hinzu: „Dann hast du viel Geld, oder?“

„Schluss jetzt mit der Fragerei. Du bist zu klein, um über Geld zu reden.“

Es wird still im Wohnzimmer, und alle gehen schweigend ins Bett. In dieser Nacht werden die Eltern erneut von Ernesto aus dem Schlaf gerissen. Diesmal hat er ein Blatt Papier mit darauf gekritzelten Zahlen in der Hand.

„Papa, kannst du mir fünf Pesos leihen?“

„Ernesto, es ist zwei Uhr nachts!“, schimpft der Vater.

„Ja, aber könntest du …?“

Der Vater lässt ihn nicht ausreden:

„Deshalb fragst du dauernd nach dem Geld, du Rotzbengel! Geh auf der Stelle ins Bett, bevor ich dir den Pantoffel um die Ohren haue! Raus hier! Ab ins Bett, los.“

Und wieder, diesmal schluchzend, tapst Ernesto zur Tür.

Eine halbe Stunde später geht der Vater zu seinem Sohn ins Zimmer, vielleicht, weil er gemerkt hat, dass er zu weit gegangen ist, vielleicht auf Vermittlung der Mutter oder ganz einfach, weil ihn die Schuldgefühle am Einschlafen hindern. Von der Tür aus hört er leises Schluchzen.

Der Vater setzt sich zu seinem Sohn auf die Bettkante und sagt:

„Tut mir leid, dass ich dich angeschrien habe, Ernesto. Aber es ist zwei Uhr nachts, alle schlafen, die Geschäfte haben geschlossen … Hätte das nicht Zeit bis morgen gehabt?“

„Doch, Papa“, antwortet der Junge schniefend.

Der Vater holt sein Portemonnaie und nimmt einen Fünf-Peso-Schein heraus. Er legt ihn auf den Nachttisch und sagt:

„Hier hast du das Geld, um das du mich gebeten hast.“

Der Junge wischt sich die Tränen am Bettlaken ab, klettert aus dem Bett und läuft zum Kleiderschrank. Er nimmt eine Dose heraus, fischt ein paar Münzen und Ein-Peso-Scheine heraus, tut die fünf Pesos dazu und zählt mit den Fingern ab, wie viel Geld er hat.

Dann nimmt er das Geld und legt es neben seinen Vater, der ihn lächelnd ansieht, aufs Bett.

„Jetzt reicht es“, sagt Ernesto. „Neun Pesos und fünfzig Centavos.“

„Sehr schön, mein Junge. Und was machst du mit dem Geld?“

„Verkaufst du mir eine Stunde von deiner Zeit, Papa?“

 

Quelle: Das Buch der Begegnung von Jorge Bucay

Sind Sie der Koch oder der Kellner?

Vielleicht haben Sie im beruflichen Kontext schon einmal die Begriffe Koch und Kellner gehört. Das muss nicht unbedingt sein, weil sie in der Gastronomie arbeiten, sondern diese Begrifflichkeiten können in jeder Branche vorkommen. Es beschreibt im Allgemeinen ein hierarchisches Verhältnis von Über- und Unterordnung, bei dem eine Person bestimmt (Koch) und eine dient (Kellner).

In der psychosozialen Beratung findet dieser Begriff seine Verwendung, wenn es um die Themen Selbstliebe und Selbstakzeptanz geht. Diese Themen beginnen in der Kindheit, aber selbst als Erwachsener hat man damit zu tun. Verhält man sich konform zu den ausgesprochen oder unausgesprochenen Wünschen der Umwelt oder macht man, was man will? Isst man z.B. als Kind den Teller leer, obwohl es nicht schmeckt oder wählt man die Ausbildung, die man zwar selbst nicht wollten, aber die die Eltern gut fanden? Wie stark kann man in seine Lebensgestaltung den eigenen Willen, den eigene Charakter einbringen? Wie kann man lernen, das zu tun, was man wirklich will und der Mensch zu sein, der man wirklich sein will?

Der Grad, zu dem ein solches Leben gelingt, hängt auch von der eigenen Wahrnehmung und der Sensibilität ab. Wie es Karriere Coach Martin Wehrle in Spiegel-Online ausdrückt: „Und fürs Leben blieb womöglich hängen: Wenn ich tue, was ich will, handle ich schlecht – ich muss mich nach dem Willen der anderen richten. Diese Haltung macht viele zu Kellnern im Lokal des Lebens: Sie erfüllen anderen jeden Wunsch, wie einst den Eltern. Sie versuchen, die Gedanken ihrer Mitmenschen zu erraten. Dann servieren sie, was die anderen mutmaßlich beglückt. Aber wo bleiben ihre eigenen Bedürfnisse?“ (https://www.spiegel.de/karriere/coaching-fuer-feinfuehlige-menschen-raus-aus-der-kellner-falle-a-1143031.html)

Leben nach dem Kellner-Prinzip bedeutet potentiell das Unterdrücken eigener Wünsche, die Reduktion der eigenen Identität und natürlich viele Missverständnisse mit anderen Menschen, die überzeugtes Handeln mit „Unterwürfigkeit“ verwechseln. Es besteht die Gefahr, dass andere ein Bild von einem zeichnen, das ihren Wünschen entspricht – aber völlig gegen die eigene Natur läuft. Wehrle zitiert dabei auch den Dramatiker George Bernard Shaw: „Wenn du damit beginnst, dich denen aufzuopfern, die du liebst, wirst du damit enden, die zu hassen, denen du dich aufgeopfert hast.“

Wenn Sie Ihr Leben nach dem Kellner-Prinzip führen, spielen Sie Ihren Mitmenschen Übereinkunft vor, obwohl diese nicht existiert: Ein Beispiel aus meiner Beraterpraxis: Ein Ehepaar beschließt, getrennte Wege zu gehen. Gegen Ende sagt der Ehemann: „Gut, dass es so ist, dann muss ich wenigstens nicht jeden Freitag auf dem Sofa sitzen und den Krimi mit dir schauen, den habe ich noch nie gemocht.“ Daraufhin sie: „Ich auch nicht, ich habe ihn immer nur geschaut, weil ich dachte, dass du ihn magst.“ Hier treffen sogar 2 Kellner aufeinander und spielen sich etwas vor.

Was lernen wir daraus: Selbstakzeptanz lernen! Um zu wissen, ob Sie Koch oder Kellner sind und zu erfahren, was Sie sein wollen, beschäftigen Sie sich mit sich selbst. Konzentrieren Sie sich auf Ihre eigenen Qualitäten: Ihre Stärken, Ihre Talente, Ihre guten Taten und alles, was Sie aus sich und Ihrem Leben gemacht haben. Was finden Sie gut an sich? Was gelingt in Ihrem Leben? Loben Sie sich selbst für Ihre Leistungen.

Um ein glückliches Leben zu führen, dürfen sie selbst glücklich sein. Ressourcen und Kraft für andere Menschen entstehen erst durch die eigene Bedürfnisbefriedigung. Kochen Sie erst ein Menü für sich selbst, um dann stark genug zu sein, andere als Kellner zu bedienen.

Ferialpraktika

Sommerzeit ist ganz oft für Kinder und Jugendliche Ferienzeit. Manche Jugendliche suchen sich einen Ferialjob. Was gilt es dabei zu beachten:

Um als Jugendliche/als Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter: ab 15 Jahren
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht

Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

  • Lehrverhältnissen
  • Besonderen „Ferialpraktika“, die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
  • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz

beschäftigt werden.

„Echte Ferialpraktikanten“ sind Schülerinnen/Schüler bzw. Studentinnen/Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten.

Anmeldung

Eine Anmeldung bei der Sozialversicherung als Dienstnehmerin/Dienstnehmer muss nur erstattet werden, wenn die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant Taschengeld vom Dienstgeber erhält. Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, unterliegen Ferialpraktikantinnen/Ferialpraktikanten der Vollversicherung (d.h. Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung). Erhält die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant jedoch kein Taschengeld, ist sie/er nur aufgrund der gesetzlichen Schüler- bzw. Studentenunfallversicherung unfallversichert. Eine Anmeldung zur Unfallversicherung durch die Dienstgeberin/durch den Dienstgeber ist nicht gesondert erforderlich.

Entgelt

Ob ein Entgelt bezahlt wird oder nicht, obliegt – mit Ausnahme jener Kollektivverträge, die eine ausdrückliche Regelung vorsehen – der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Praktikantin/Praktikant.

Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt 10.000 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 10.000 Euro überschritten, ist ab dem Kalenderjahr 2013 jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.

Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.

 

Quelle und weiterführende Links:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/arten_von_beschaeftigung/2.html

Broschüre „Rechtliche Situation von Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich“ (BMASGK)

Arbeit von Kindern und Jugendlichen (Arbeitsinspektion)

Wie wollen wir nach der Hochzeit heißen?

Im Standard erschien Ende Mai 2019 ein Artikel über die Wahl des Ehenamens. Seit den verschiedenen Reformen des Ehe- und Namensrechts sind die Möglichkeiten und Varianten gestiegen, wie ein Paar nach der Eheschließung heißen kann (siehe hierzu auch den Beitrag zum Namensrecht).

Im „traditionellen“ Familienbild sieht man noch immer, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt (ca. 75%), aber auch der umgekehrte Fall gewinnt an Bedeutung. Und bei gleichgeschlechtlichen Ehen ergeben sich ganz neue Tendenzen.

(Nicht nur) in Österreich hat man folgende Tendenzen zu den Motiven der Namenswahl ausgemacht:

  • „Mein Name gehört für mich zu meiner Identität“: mit dieser Aussage begründen viele, dass Sie trotz der Ehe mit einem anderen Menschen, ihren Namen behalten, weil dieser für ihr bisheriges Leben, ihre Entwicklung und ihre heutige Position prägend war.
  • „Gleichberechtigung“: das Rollenverständnis von Partnern hat sich gewandelt: Erst Mitte der 1970er-Jahre konnte z.B. in Österreich der Name der Frau als Familienname geführt werden. Die Nutzung dieser Option gewinnt an Bedeutung und zeigt nach außen, dass die Partner gleichberechtigt sind.
  • „Gesellschaftliche Akzeptanz“: Wie wird das Umfeld auf die Namenswahl reagieren? Laut Standard gilt: „Paare, die sich gegen die Tradition entscheiden, kommen in Erklärungsnot. Laut einer US-Studie gelten Frauen, die ihren Namen behalten, als selbstbezogen. Und ihre Gatten werden als unmännlicher wahrgenommen, weil sie sich nicht gegen die Ehefrau durchsetzen konnten.“
  • „Zusammengehörigkeit“: ein Motiv für einen gemeinsamen Namen kann auch sein, dass man nach außen zeigen möchte: wir sind ein Paar. Wir (und unsere Kinder) tragen denselben Namen.
  • „Beruflicher Status“: jeder Partner hat sich einen „Namen gemacht“. Warum soll man dies in Frage stellen, nur weil man heiratet.
  • „Telling names“: manche Menschen haben Nachnamen, die besonders wohlklingend sind, andere solche, die man schwer versteht, oft falsch schreibt oder buchstabieren muss. Da liegt das Beibehalten oder wechseln des Nachnamens auch nahe.

Und wie halten Sie es? Wie sind Sie bei der Namenswahl vorgegangen? War es die Qual der Wahl oder ganz einfach?

Wie Sie es machen, ist es okay und ganz alleine ihre Entscheidung. Es muss für Sie in der Situation, in der Sie heiraten stimmig sein.

Vergessen Sie bei allen Grübeln über den Nachnamen nicht, dass Sie sich gegenseitig mit Ihren Vornamen ansprechen – welche Rolle spielt der Nachname damit zwischen Ihnen beiden?

Namensrecht

Das österreichische Recht sieht zur Namensführung bei Eheschließung folgende Regelungen vor:

Grundsätzlich wird zwischen dem gemeinsamen Familiennamen und Doppelnamen sowie getrennter Namensführung unterschieden:

  • Gemeinsamer Familienname

Das Paar bestimmt einen der beiden Nachnamen zu ihren gemeinsamen (Familien)-Namen zu nehmen:

Beispiel: Frau Huber und Herr Müller heiraten. Der gemeinsame Familienname ist entweder Huber oder Müller.

Dabei gilt, dass auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden kann. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden.

  • Doppelname

=> Das Paar bestimmt beide Nachnamen zu ihren gemeinsamen Namen zu nehmen:

Beispiel: Frau Huber und Herr Müller heiraten. Der gemeinsame Familienname ist entweder Huber-Müller oder Müller-Huber.

=> Möglich ist auch, dass nur einer der Ehegatten einen Doppelnamen führt.

Beispiel: Frau Huber-Müller oder auch Müller-Huber und Herr Müller.

Ein Doppelname darf jedoch nur aus zwei Namen bestehen.

Beispiel: Frau Huber-Bauer und Herr Müller können NICHT den Familiennamen Huber-Bauer-Müller wählen.

=> Wenn beide zukünftigen Ehegatten einen Doppelnamen haben, gibt es folgende Möglichkeiten:

Herr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger-Mayer.

  1. Gemeinsamer Familienname kann für beide Zepelin sein (statt Zepelin könnte es aber auch Müller, Berger oder Mayer sein.)
  2. Herr Müller-Zepelin heißt künftig Zepelin. Frau Berger-Mayer kann künftig Zepelin-Berger, Berger-Zepelin, Zepelin-Mayer oder Mayer-Zepelin heißen.
  3. Beide vereinbaren, dass sie einen aus ihren Namen gebildeten (gemeinsamen) Namen führen. Dabei können sie einen beliebigen Doppelnamen aus den Namensteilen „Müller“, „Zepelin“, „Berger“ und „Mayer“ bilden (z.B. Müller-Mayer; Zepelin-Berger, Mayer-Zepelin usw.).

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.

Wenn sich die Eheleute für einen Doppelnamen entschieden haben, muss dieser immer verwendet werden. Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

  • Getrennte Namensführung

Ehegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, behalten ihre bisherigen Familiennamen bei.

Namen der gemeinsamen Kinder bei getrennter Namensführung sind bei der Eheschließung festzulegen. Dies kann einer der beiden Familiennamen oder ein Doppelname aus beiden Nachnamen sein.

Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/3/Seite.070130.html

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