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Wegweisung

Mitunter kommt es leider vor, dass es in der Familie zu Gewaltandrohungen und/oder sogar tatsächlicher Gewalt kommt. Wenn „ein Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit“ bevorsteht, kann durch die Polizei eine „Wegweisung“ ausgesprochen werden.

Unter Wegweisung wird eine Anordnung verstanden, einen bestimmten Ort (in der Regel wird dies die Wohnung/das Haus sein) zu verlassen. Die Polizei ist ermächtigt, der Gefährderin/dem Gefährder alle Schlüssel zur Wohnung abzunehmen. Der/dem Betroffenen ist jedoch Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen.

Die Wegweisung wird üblicherweise mit der Verhängung eines Betretungsverbots für diesen Ort und dessen unmittelbare Umgebung verbunden.

Wenn eine Gefahr für Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, besteht, kann seit 1. September 2013 das Betretungsverbot auf Schulen, Kindergärten und Horte und einen Umkreis von 50 Metern ausgeweitet werden. In diesem Fall hat die Polizei den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger sowie die Leiterin/den Leiter der Einrichtung, für die das Betretungsverbot verhängt wurde (also Kindergarten, Schule, Hort, udgl.) ehestmöglich zu informieren.

Voraussetzung für die sofortige Wegweisung und die Verhängung eines Betretungsverbots ist die Annahme, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Betroffen sind daher (potenzielle) Gewalttäterinnen/(potenzielle) Gewalttäter.

Das von der Polizei ausgesprochene Betretungsverbot ist auf zwei Wochen befristet.

Wird innerhalb dieser zwei Wochen von der/dem Betroffenen ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Bezirksgericht gestellt, wird das Betretungsverbot auf längstens vier Wochen ausgedehnt.

Wenn sich die/der Weggewiesene nicht an das Betretungsverbot hält, kann zum einen eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 500 verhängt werden und zum anderen kann bei wiederholter Missachtung des Betretungsverbots die/der Weggewiesene festgenommen werden.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/29/Seite.299420.html

Hilfe für die Starken

In unserer Gesellschaft denken wir oft daran, den Menschen zu helfen, die nicht gut für sich selbst sorgen können oder die Hilfe benötigen, weil sie in wirtschaftlicher, persönlicher oder seelischer Not sind. Da mutet es auf den ersten Blick merkwürdig an, wenn die Forschung behauptet, dass erfolgreiche und starke Menschen sich oft unsicher fühlen und Hilfe brauchen.

Das ist aber das Ergebnis der Forschungen der Professorin für klinische Psychologie Meg Jay, die sie in einem Interview im SPIEGEL (Nr. 45/2018) erklärt.

Starke Menschen sind oft solche, die Erfolg haben und mit den Widrigkeiten des Lebens gut umgehen können, die – wie man sagt – resilient sind. Diese Stärken kann aber sehr unterschiedliche Ursachen haben und Professorin Jey erklärt dies unter anderem damit, dass sich solche Menschen aus bedrückenden Erfahrungen der Kindheit (Trennung der Eltern, Übergriffe von Autoritätspersonen, früher Kontakt mit dem Tod in der Familie) eine „zweite Haut“ oder auch eine „falsche Identität“ angelegt haben. Um dem Problem auszuweichen oder damit umzugehen, suchen und finden sie Vermeidungsstrategien und entwickeln Stärken in Hobbies und im Beruf nach dem Motto: „Wenn ich zeige, dass ich stark bin und mit allem umgehen kann, dann verblasst auch die Erinnerung an die Erfahrung der Schwäche.“

Damit einher geht auch eine erhöhte Wachsamkeit. Als Kinder wittern solche Menschen überall Gefahren und sind in einem permanenten „Alert-Zustand“, der diesen Kindern und später auch den Menschen im Erwachsenen-Alter eine große Fähigkeit zur Sensibilität gibt, aber laut Professorin Jey auch seine Schattenseiten hat: „[Diese Kinder] passen sich maximal an und setzen alles daran, um nicht zu provozieren. Aber es schützt sie nur kurzfristig. Denn der Kampf gegen den Stress der Kindheit ist auch Stress, und dessen Folgen äußern sich oft erst im Erwachsenenalter.“

Die Erkenntnisse besagen, dass 75% der Menschen mit einer belastenden Kindheitserfahrung aufwachsen. Wer sich dieser später nicht stellt, ist in Gefahr, sich zu verleugnen. Sich dieser Erfahrung zu stellen und daran zu arbeiten, ist eine große Überwindung, Es ist aber auch der Schlüsse dazu, sich nicht perfekt der äußeren Welt anzupassen, sondern das Leben zu Leben und zu genießen.

In meiner Praxis sehe ich viele Menschen, denen es ähnlich geht. Menschen, die eigentlich stark sind, mit beiden Beinen im Leben stehen und das sind, was wir nach außen hin „erfolgreich“ nennen. Aber hinter diesem Erfolg stehen oft starke Schmerzen, große Überwindung und oft auch Einsamkeit. Resilienz ist gut, um im Sturm nicht umzufallen, aber auch starke Bäume brauchen ab und zu etwas halt und jemanden, der ihnen zuhört.

Scheinvaterregress

Eine Familie…leider wie so oft, kommt es nach acht Jahren zur Scheidung. Vier Jahre vor der Scheidung hat die Geburt eines Kindes die Familie bereichert. Nach der Scheidung bezahlt der Kindesvater den Kindesunterhalt bis das Kind volljährig ist. Der Geldunterhalt betrug in Summe EUR 26.750, -.

23 Jahre nach der Scheidung erfährt der Kindesvater, dass es nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Der Mann (Kläger) fordert von der Kindesmutter aus dem Titel des Schadenersatzes den gezahlten Geldunterhalt von EUR 26.750, – samt Zinsen. Der Kläger stützt sich darauf, dass die Mutter Ehebruch begangen und damit gegen die gesetzlichen Treuepflichten (§ 90 ABGB) verstoßen habe.

Die Beklagte (Mutter) bestritt den Schadenersatz, weil sie bis zum Abstammungsverfahren (Vaterschaftstest) davon ausgegangen sei, dass der Kläger der Vater sei. Der Umstand der Vaterschaft eines anderen Mannes sei ihr nicht bekannt gewesen.

Das Erstgericht entschied im Sinne der Kläger, während das Berufungsgericht zugunsten der Mutter entschied.

Die dritte und letzte Instanz, der Oberste Gerichtshof, entschied wie folgt:

Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet (§ 90 ABGB).

Auch wenn Ehebruch seit 1997 nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird und der aktuelle Begriff der Ehe derzeit im Umbruch ist, hat dies zu keiner Änderung im Zusammenhang mit der ehelichen Treuepflicht nach § 90 Abs 1 ABGB geführt. Diese Treuepflicht verbietet (nach wie vor) jede Missachtung des ehelichen Vertrauensverhältnisses ohne Einschränkungen.

Im gegenständlichen Fall hat der Oberste Gerichtshof daher entschieden, dass der Mann die (unberechtigt) bezahlten Unterhaltszahlungen berechtigterweise zurückverlangen kann.

Entscheidung: OGH 20. 12. 2018, 4 Ob 82/18i.

Heute schon gelächelt?

Wussten Sie, dass unser Gehirn nicht unterscheiden kann, ob wir tatsächlich lächeln oder nur den Mund in Richtung eines Lächeln ziehen? Wenn wir unsere Mundwinkel zu einem Lächeln ziehen und dies für mindestens 60 Sekunden halten, beginnt das Gehirn bereits Serotonin auszuschütten. Studien zeigen, dass diese Übung zu mehr Zufriedenheit beiträgt.

Probieren Sie es aus – stellen Sie sich vor dem Spiegel oder sonst wo und lächeln Sie…die Übung ist umso effektiver, wenn Sie diese mehrfach am Tag machen.

Ein sehr anschauliches Video dazu gibt es von Vera Birkenbihl: https://www.youtube.com/watch?v=LtPZ3gKAZs0

Das Verhalten als Eltern

Wenn Sie Kinder haben, stehen Sie vielleicht manchmal vor der Frage, wie Sie die Verantwortung teilen und wie Sie die Erziehung gestalten. Es kann sein, dass einer der Partner z.B. sehr auf die Sicherheit bedacht ist, während der andere dem Kind mehr Freiräume geben möchte, sei dies beim Spielen auf dem Spielplatz im Kleinkindalter („Wie weit darf das Kind sich wegbewegen?“) oder bei Ausgehzeiten bei Teenagern („Wann muss man zu Hause sein? Wie / wann muss man Bescheid geben?“)

Die Diskussionen darüber in Familien sind vielseitig. Jeder der Erwachsenen meint, das zu tun, was für das Kind am besten ist. Aber was ist das?

Bei all dem, was unsere Werte und Vorstellungen von Erziehung prägt, kommt es stark darauf an, was uns unsere Eltern bzw. Bezugspersonen vorgelebt haben. Welche Einstellungen, Werte hatten sie? Was haben sie uns vorgelebt? Wesentlich ist aber auch, was und wie wir unsere Kindheit erlebt haben und was unser Verhalten geprägt hat. Gemachte Erfahrungen gehen freilich über die Kindheit hinaus.

Heute sind Sie selbst Eltern – als Eltern handeln Sie stets nach bestem Wissen und Gewissen. Ich unterstelle jedem Elternteil, dass er (vom „Normalfall“ ausgehend) dem Kind stets Gutes tun möchte. Wir möchten die kleinen/großen Wesen gut ins Leben führen und begleiten. Sie bestmöglich auf alle Widrigkeiten und Stürme des Lebens vorbereiten. Dabei haben wir Ängste und Sorgen – was könnte dabei alles passieren?!

Ein wesentlicher Faktor ist aber auch, sich selbst zu hinterfragen – was hat mir als Kind gut getan und vielmehr, was hat mir – aus meiner Sicht – gefehlt? Als Eltern neigen wir dazu, die eigenen nicht erhaltenen Bedürfnissen bei den eigenen Kindern gut zu machen. Wir geben den Kindern dann etwas, was die Kinder in der Situation vielleicht gar nicht brauchen; doch in einer ähnlichen Situation als Kind hätten wir genau das Verhalten gebraucht, welches wir unseren Kindern anbieten.

Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen verdeutlichen:

Sie haben als Kind vielleicht die Erfahrung gemacht, zu wenig Lob zu erhalten (wichtig an dieser Stelle ist, dass dies Ihr Eindruck ist und nicht jener der Eltern oder Geschwister). Sie werden als Erwachsener dann bestrebt sein, das eigene Kind ganz oft zu loben, ungeachtet dessen, ob dieses Lob immer angebracht ist. Nun kann man hinterfragen, was das mit dem eignen Kind macht. Ist ein Lob oder sagen wir so, stetes Lob wirklich immer gut?

Oder: Sie sind als Kind nicht gerne alleine geblieben. So werden Sie als Erwachsener vielleicht bestrebt sein, ganz oft zu Hause zu sein und ihr Kind nur wenig alleine zu lassen. Auch hier ist die Frage zu stellen, ist das das Verhalten, was das Kind braucht oder heilen Sie damit Ihre eigene Kindheitsverletzung?

Die von mir in meinen Beiträgen schon gelegentlich erwähnte Phasen der Bindung, Exploration, Kompetenz und Identität in den ersten Lebensjahren sind bei unseren eigenen Kindheitsverletzungen unter anderen von bedeutendem Einfluss.

Es hat also viel mit uns selbst zu tun, wie wir uns verhalten. Wenn Sie also Ihren Partner kritisieren für das, was er oder sie tut oder nicht tut in Bezug auf die Kindererziehung, fragen Sie sich stets auch selbst: was hat das mit mir zu tun?

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