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Familienbonus Plus

Die österreichische Bundesregierung hat die steuerliche Behandlung der Kosten der Kinderbetreuung neu geregelt. Mit dem Familienbonus Plus ändert sich ab dem 1.1.2019 vieles.

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes für Kinder in Österreich (in voller Höhe) oder im EU/EWR Ausland und der Schweiz (indexiert mit den Lebenshaltungskosten). Absetzbetrag bedeutet, dass sich das zu versteuernde Einkommen um 1500 Euro reduziert. Die tatsächliche Steuerlast reduziert sich dann entsprechend dem individuellen Steuersatz auf das Einkommen. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Familienbeihilfe bezogen wird. Im Gegenzug entfallen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.

Die Inanspruchnahme des Familienbonus Plus kann wahlweise laufend über die Lohnverrechnung (also durch den Arbeitgeber) oder im Nachhinein im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.

Bei (Ehe)Partnern kann der Familienbonus aufgeteilt werden. Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt wird, kommt es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird. Das gilt auch bei getrennt lebenden Eltern. Auch diesen steht der Familienbonus Plus zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen.

Ein Unterhaltsverpflichteter kann den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zur Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zur Gänze zu. Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zur Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu. Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Elternteil kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.  Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei Jahren ist für getrennt lebende Partner eine ergänzende Aufteilungsvariante vorgesehen. Diese erfolgt dann, wenn ein Elternteil überwiegend (neben dem Unterhalt) bis zum 10. Lebensjahres des Kindes für die Kinderbetreuung aufkommt. Die Kinderbetreuungskosten müssen zudem mindestens 1.000 Euro im Jahr betragen. Dann erfolgt eine Aufteilung des Familienbonus Plus im Verhältnis 1.350 : 150 Euro (90 Prozent zu 10 Prozent). Diese Aufteilungsvariante kann ausschließlich im Nachhinein im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Mindestsicherungsempfänger, Arbeitslose und Karenzgeldempfänger haben kein steuerpflichtiges Einkommen, sodass sich der Familienbonus Plus nicht auswirkt.

Bei getrennt lebenden Eltern, die in unterschiedlichen Staaten ihren Wohnsitz haben, gibt es familienbeihilfenrechtlich unterschiedliche Fallkonstellationen, die auch zu potentiell variierenden Beurteilungen führen können.

In Fällen, in denen ein Kind nach einer Trennung zu 50% bei einem Elternteil lebt und keine Unterhaltszahlung erfolgt spricht man von einem sogenannten Naturalunterhalt. Wenn durch den Naturalunterhalt die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung erfüllt wird und somit der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, ist der Unterhaltsverpflichtete auch berechtigt, den Familienbonus Plus zu beantragen.

Quelle sowie ausführliche Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html

Spruch der Woche (KW 2/2019)

Was ist ein Meister? Nun, ich werde es dir sagen:

Ein Meister ist nicht derjenige, der etwas lehrt, sondern jemand, der seinen Schüler dazu anregt,

sein Bestes zu geben, um ein Wissen zu entdecken, das er bereits in seiner Seele trägt.

Der Weg des Bogens (Paulo Coelho)

Keine neuen Vorsätze, aber etwas zum Nachdenken…

  1. Was ist derzeit gut in Ihrem Leben?
  2. Womit wollen Sie abschließen?
  3. Was darf Neues kommen?

Nehmen Sie sich Zeit, ein Stück Papier und einen Stift…und beantworten Sie diese Fragen schriftlich.

Die Reise zum ICH

Wenn wir beispielsweise uns ein neues Auto kaufen, studieren wir die Bedienungsanleitung, die wohl möglich mehrere hundert Seiten umfasst, sehr genau. Wie aber bediene, warte und pflege ich meine Seele? Warum stehen wir der faszinierenden Vielfalt unseres Innenlebens so ignorant und desinteressiert gegenüber?

Fast immer braucht es eine existentielle Krise, bis der Mensch sich auf den Weg zu sich selbst macht. Die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu erforschen, ist freilich mühsamer und lästiger als sich eine Shoppingtour zu gönnen…

Entscheidungen im Leben

Weihnachten ist die Zeit des Innehaltens, des Rückblicks, die Zeit der Familie, die Zeit der Besinnlichkeit und auch die Zeit des Nachdenkens in Ruhe.

Wenn ich über das zu Ende gehende Jahr nachdenke, dann sehe ich viele Menschen, die in der Mitte ihres Lebens stehen und beladen sind. Nicht nur, weil es Sorgen um die wirtschaftliche Existenz oder die Gesundheit gibt, sondern weil es seelische Sorgen gibt, Weggabelungen an denen man steht. Was tun, wenn man mit den Eltern oder den Kindern in Unfrieden lebt, was tun, wenn eine Partnerschaft gescheitert scheint, was tun, wenn ein wichtiger und lieber Mensch verstorben ist?

Oft sehe ich diese Menschen in ihren Nöten und sie wirken müde und erschöpft. In ihrem Leben haben sie schon ein weites Stück zurückgelegt; sie wissen, dass es nicht mehr so einfach geht wie in jungen Jahren. Körper und Seele sind nicht mehr ganz jung, man nimmt den Aufzug und nicht die Treppe, man geht, wo man früher gelaufen ist.

Es gibt da diese Geschichte von John Streclecky, wie eine Frau in der U-Bahn einen alten Mann beobachtet, der auf einem Stock gebeugt langsam geht und die sich fragt, ob er in seinem Leben wohl all die Entscheidungen getroffen hat, die ihm wichtig waren und die Mut erfordert haben. Hat er den Beruf gewählt, der ihn interessiert hat, hat er die junge Frau angesprochen, die ihm damals so gefiel, hat er dort gelebt, wo er sich wohlfühlt. Und dann sagt sich diese Frau, dass sie hofft, dass er all diese Entscheidungen so getroffen hat, wie er sie sich gewünscht hat, denn nun im hohen Alter wäre es zu spät, Versäumtes nachzuholen.

Was ich beobachte ist, dass viele Menschen enttäuscht sind vom Leben, frustriert vom Alltag, belastet in menschlichen Beziehungen. Und auch wenn diese Menschen nicht mehr allzu jung sind, so ist doch noch genug Zeit und Kraft. Zwar sind unsere Möglichkeiten in der Mitte des Lebens nicht mehr unbegrenzt. Wer seine Chance sucht und sich etwas wünscht, wie es viele zu Weihnachten tun, der weiß, dass die Kraft und die Zeit dafür nicht unendlich lange vorhanden sein werden.

Daher: Wollen Sie Ihrem Leben eine neue Wendung geben? Wollen Sie etwas lernen? Wollen Sie einen Streit versöhnen? Dann nutzen und ergreifen sie Ihre Chancen und Ihre Möglichkeiten jetzt – wenn und so lange Sie es noch können.

 

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