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Väterkarenz und die Folgen für die Partnerschaft

Ende Juli 2018 erschien im Standard ein Artikel zum Thema „Wie es die Männer mit der Karenz halten“. Thematisiert wurde darin, wie die österreichischen Männer und Familienväter die Möglichkeit zur Karenz nutzen.

Fakt ist, dass Männer seit 1990 die gesetzliche Möglichkeit zur Väterkarenz haben, und seit 2004 sogar einen Rechtsanspruch darauf.

Fakt ist aber auch, dass laut Familienministerium derzeit fast ein Fünftel der Väter Kinderbetreuungsgeld bezieht. Das ist wenig und dazu kommt, dass, wer sich für Väterkarenz entscheidet, es meist nur kurz macht, in der Regel kaum länger als 2 Monate.

An der Oberfläche sieht es gut aus, viele Männer bekennen sich zum Vater-Sein und involvieren sich, aber in der Praxis sprechen dann doch viele Gründe dafür, das traditionelle Bild der Rollenverteilung zu wählen, weil z.B. in ländlichen Gebieten die Betreuung für unter 3jährige kaum verfügbar ist oder weil es in den Betrieben weder Erfahrungen mit Väterkarenz gibt noch eine „Akzeptanz“ dafür, dass Vater und Mutter das Kind gemeinsam betreuen und auch beide (aber nicht in Vollzeit) arbeiten gehen.

Väterkarenz ist – so ein Glaubenssatz – schlecht für die Karriere (der Männer). Man kann aber auch fragen – was bewirkt die ungenutzte Väterkarenz für die Partnerschaft?

An dieser Stelle habe ich schon häufig darüber geschrieben, dass Paare mit kleinen Kindern das Risiko eingehen, sich stark auf die Elternebene zu konzentrieren und die Paarebene zu reduzieren. Damit einher geht der Verlust an gemeinsamer Zeit, weil ein starker Fokus auf Kind und Karriere, aber eben nicht auf das Miteinander gelegt wird. Die ungenutzte Väterkarenz verstärkt das noch. Die Mütter bleiben in der traditionellen Rolle, die Väter versuchen als Familienernährer und als Vater zu agieren – aber auch als Partner?

In meiner Praxis habe ich schon viele Fälle gesehen, in denen dieses Ungleichgewicht der Kinderbetreuung auch ein Ungleichgewicht in der Partnerschaft zur Folge hatte. In weiterer Folge gab es den Fokus auf seine Karriere und ihre Erziehungsarbeit – und dann hatten sich beide auseinandergelebt, weil die Paarebene verloren gegangen war.

Wäre es da nicht besser, wenn die Chance besteht, sich gemeinsam gleichwertig um das Kind, um die Erhaltung der Familie aber auch umeinander zu kümmern? Wäre es nicht schön, wenn auch mal die Väter die Betreuung zu Hause übernehmen und die Mama fragen, wie der Tag war, wenn diese nach Hause kommt?

Mit dem Modell der Väterkarenz gibt es die Chance auf eine gleichwertige und gleichberechtigte Involvierung von Frau und Mann in alle Aspekte des Familienlebens – zu Hause, bei der Arbeit und in der Partnerschaft. Ein Gleichgewicht ist auch für das Elternpaar als 2er-Gespann eine gute Sache.

Das Recht auf Feststellung der Vaterschaft

Eine verheiratete Frau bringt im Sommer 2014 ein Mädchen zur Welt. Nach dem geltenden Gesetz wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Frau der Kindesvater ist. Im gegenständlichen Fall meldet sich jedoch ein anderer Mann und behauptet, der Vater des Kindes zu sein.

  1. Der vermeintliche Vater beantragt die Feststellung der Vaterschaft. Dieser Antrag wurde vom Gericht jedoch zurückgewiesen. Aufgrund der Ehe der Mutter wird die Vaterschaft des Ehemannes angenommen.
  2. Daraufhin beantragte der vermeintlich biologische Vater ein Kontakt- und Auskunftsrecht. Dies wiederum wird von Gesetzes wegen (§188 Abs 2 Satz 1) nur jenem gewährt „sofern dieser zu dem Kind in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis steht oder gestanden ist“.

Aufgrund der Ehe der Kindesmutter mit einem Mann, hat das Gericht den Antrag des möglicherweise eigentlichen Vaters (der hier nicht der Ehemann ist) auf Feststellung der Vaterschaft zurückgewiesen. Nach dem Gesetz gilt, dass nur der Ehemann der Vater eines Kindes sein kann.

Da die Vaterschaft nicht festgestellt werden konnte, hat der wahrscheinlich eigentliche/biologische Vater auch kein Kontaktrecht beantragen. Hierfür fordert das Gesetz das Bestehen eines „persönlichen oder familiären Verhältnisses“. Der vermeintlich biologische Vater hat sein Kind aber noch nie gesehen, demnach können die gesetzlichen Voraussetzungen auch für das Kontaktrecht nicht erfüllt werden. Er weiß nur bzw. geht aufgrund der Aussagen der Frau davon aus, dass das im Sommer 2014 geborenen Mädchen seine Tochter ist.

Wie kann also der vermeintlich biologische Vater sein Kontaktrecht durchsetzen, wenn die Vaterschaft nicht festgestellt ist? Demnach hat der Oberste Gerichtshof erstmals entschieden, dass im gegenständlichen Fall die Vaterschaft des vermeintlich biologischen Vaters festzustellen ist. Dies aber auch nur vor dem Hintergrund, dass das Kind noch sehr klein sei und es die Testung nicht verstehen würde, man es nicht erklären müsste und daher auch keinen psychischen Einfluss habe.

Erst dann soll geprüft werden, ob die Offenlegung der leiblichen Vaterschaft das Kind, das in einer sozial intakten Familie lebt, nicht überfordert. Sprich der Fall wurde in diesem Punkt wieder an das Erstgericht verwiesen…es bleibt also weiterhin abzuwarten.

OGH 25.10.2017, 3 Ob 159/17d

Spruch der Woche (KW 46)

Wenn jemand seinen Weg gefunden hat, darf er keine Angst haben. Er muss auch den Mut aufbringen, Fehler zu machen.

Paulo Coelho, Brida

Spruch der Woche (KW 44)

Der eine Tag im Leben, der alles verändern kann, beginnt jeden Tag neu…

Wenn es kein Morgen gibt…

…mit welchen 3 Menschen möchten Sie dann noch Zeit verbringen?

Wer ist der wichtigste Mensch in Ihrem Leben?
Mit welchen Menschen sind Sie gerne zusammen (und auch nicht)?

…Wieviel Zeit verbringen Sie mit diesen/m Menschen?

Vielleicht erkennen Sie beim Beantworten der Fragen, dass Sie mit jenen Menschen, an denen Ihnen wirklich etwas liegt, zu wenig Zeit verbringen? Wie können Sie das ändern, gerade vor dem Hintergrund, „wir wissen nicht, was morgen ist…“?

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