…und es immer wieder etwas zu lernen…
…und es immer wieder etwas zu lernen…
Ganz oft hört man, dass die Menschen keine Zeit haben. Wir haben aber Zeit für die Arbeit, den unvermeidbaren Verpflichtungen, wie Rechnungen zahlen, zum Zahnarzt gehen, sauber machen, Wäsche waschen und allen anderen Sorgen des Alltags.
Es heißt aber auch, sich Zeit nehmen (nicht haben). Demnach nehmen wir uns auch die Zeit für all die Dinge, von denen wir glauben, Sie tun zu müssen.
ABER: Ihre Zeit ist auch IHR Leben. Von all jenen Menschen, die etwas an Zeit von Ihnen brauchen, sollten Sie selbst sich an erste Stelle setzen.
Nehmen Sie sich heute ein paar Minuten Zeit und überlegen Sie, wofür Sie gerne (wieder) Zeit hätten – zum Lesen, zum Laufen oder vielleicht zum Seele baumeln lassen?
Versuchen Sie sich ab heute täglich ein bisschen Zeit für sich zu nehmen – nicht nur heute, sondern jeden Tag. Es ist eine Investition in Sie und ganz ehrlich ist es nicht egal, ob die Bügelwäsche einen Tag früher oder später gebügelt wird…?
Ein Spruch mit viel Inhalt – was sind Ihre Ziele und wo finden Sie möglicherweise Gründe?
Diesen Beitrag beginne ich mit der Frage: „Ist heute ein Museumstag?“
Vielleicht fragen Sie sich, was ich mit dieser Frage bezwecke? Es geht jedenfalls nicht um den „klassischen“ Museumsbesuch…
Mit Museumstag ist die Frage gemeint, ob dies ein Tag ist, den man in Erinnerung behalten würde und ein Tag, von dem man im Museum des eigenen Lebens ein Bild aufhängen würde, um es Besuchern (des Museums) zu zeigen.
Gibt es rückblickend im Alter nicht Tage, Ereignisse, Eindrücke, die wir bildhaft in uns tragen, die uns an besondere Momente erinnern und die einen besonderen Platz in unserem Herzen, aber auch in unserer Seele haben? Tage, von denen wir ein Bild auf jeden Fall in unser Museum erzählen und für sie Platz schaffen würden?
Und weitergedacht: man kann sich ja nicht nur jeden Tag fragen, ob der aktuelle Tag ein Museumstag ist, man könnte doch auch schon mal an einer Bildergalerie arbeiten. Wenn Sie heute überlegen, Sie hätten ein Museum mit z.B. 50 Räumen – welche Bilder würden Sie in Ihr Museum hängen? Welche Bilder würden Sie Besuchern und Mitmenschen zeigen? Die erfolgreichen Momente, die Aufnahmen von Glück? Oder auch die Bilder des Scheiterns, des Zweifels und der Trauer?
Ich lade Sie heute ein – erstellen Sie einmal das Museum Ihres Lebens. Oder Ihrer Familie. Oder Ihrer Partnerschaft. Ich bin sicher, es entstehen interessante Ausstellungen mit allen Farben und Stimmungen, mit Hochs und Tiefs.
Und ab heute können Sie sich am Ende jeden Tages fragen: war heute ein Museumstag?
Wie lange darf mein Kind am Abend fortgehen? Ab wann darf ein Jugendlicher Alkohol konsumieren?
Diese und ähnliche Fragen müssen pro Bundesland unterschiedlich geklärt werden, denn in Österreich ist das Jugendschutzrecht in allen neun Bundesländer unterschiedlich geregelt. Abhängig davon in welchem Bundesland sich der oder die Jugendliche aufhält, ist das entsprechende Jugendschutzrecht anzuwenden.
Wenn Sie mit Ihrem/Ihrer Jugendlichen daher diskutieren, wie lange er/sie am Abend weggehen darf und Sie wissen wollen, was rechts ist, bedarf es eines Blickes in das jeweilige Jugendschutzrecht jenes Bundeslandes, in dem Ihr Kind ausgehen möchte.
Die Regelungen der Ausgehzeiten beispielsweise bedeuten jedoch nicht, dass Jugendliche einen Rechtsanspruch darauf haben, den im Gesetz angegebenen Zeitrahmen auszuschöpfen. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeiten sind als Richtwerte für Jugendliche einer bestimmten Altersgruppe zu verstehen. Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt es vorbehalten, im Hinblick auf das Alter und die konkreten persönlichen Umstände kürzere Ausgehzeiten festzulegen.
Auch die Fragen betreffend Alkoholkonsum und Rauchen sind ebenso zu beantworten – mit einem Blick in das Jugendschutzrecht des jeweiligen Bundeslandes.
Bald steht die Urlaubs- und damit auch die Reisezeit an. In diesem Zusammenhang wird gerne die Frage gestellt, ob und ab wann der/die Jugendliche alleine verreisen darf. Grundsätzlich bestimmt der/die gesetzlichen Vertreter, wo der/die Jugendliche seinen/ihren Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung des Minderjährigen/der Minderjährigen dies erfordert, hat. In der Regel bestimmen daher die Eltern eines Jugendlichen/einer Jugendlichen, ob er/sie alleine verreisen darf. Auch hier gilt zu beachten, dass im Anlassfall aber die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes gelten!
Zugegeben, diese Unterschiedlichkeit der Regelungen ist nicht sehr „Benutzerfreundlich“. Es ist jedoch angedacht, dass die unterschiedlichen Bestimmungen vereinheitlicht werden sollen.
Dies ist bestimmt sinnvoll, denn in den Bundesländer finden sich leider nicht einmal einheitliche Definitionen über jene Menschen, die das Recht – hier das Jugenschutzrecht – schützen soll:
So unterscheiden die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg zwischen „Kindern“ und „Jugendlichen“. Im oberösterreichischen Jugendschutzgesetz hingegen gibt es den Begriff „Kinder“ nicht. Wohingegen die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien in für den Jugendschutz relevanten Bestimmungen aufeinander abgestimmt sind und nur noch den Begriff „junger Mensch“ verwenden.
Fazit: Es gibt zwar Regelungen, die auch sehr viel Diskussion offen lassen. Theorie (Gesetz) und Praxis (das „richtige“ Leben) können da sehr unterschiedlich sein. Bei einer guten Eltern-Kind/Jugendliche/r-junger Mensch-Beziehung sollte dies auch ohne strengen Blick gut lösbar sein.
Quelle: https://www.help.gv.at
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