Was macht Sie so einzigartig?
Welchen Menschen könnten Sie diese Karte schicken?
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Welchen Menschen könnten Sie diese Karte schicken?
Manchmal passiert es leider, dass wir verletzt werden – bewusst und manchmal auch ganz unbewusst – von unseren Eltern, Geschwistern, Freunden, dem Partner/der Partnerin, ja sogar von Fremden. Die Verletzung sitzt tief, anfangs wie eine Wunde und mit der Zeit wie eine feste Narbe.
Um diese Verletzung zu überwinden, dürfen Sie die Ihnen zugefügte Wunde noch einmal öffnen…Sie müssen nochmals in das Gefühl der Verletzung eintauchen. Nur wenn wir noch einmal das Gefühl durchleben – noch einmal über das alte Schlachtfeld schreiten – können wir die Verletzung lindern.
Schauen Sie nicht weg – schauen Sie sich noch einmal Ihre Verletzung(en) an…ganz egal wie lange die Reise dauert…es zahlt sich jedenfalls aus!
Stellen Sie sich doch einmal folgende Fragen:
Wenn Sie alle diese Fragen sicher beantworten können, haben Sie Ihren persönlichen „Bauplan“ gefunden. Herzlichen Glückwunsch!
Mit diesem Wissen geht vieles einher. Zum Beispiel: die Fähigkeit zu genießen und Erfahrungen zu machen, zu entdecken und zu erforschen und sich auch einmal neu zu erschaffen.
Wer diese Erfahrung gemacht hat, darf sich dankbar und glücklich fühlen. Es ist der größte Schatz des Lebens – sich selbst zu kennen!
Ein Vater eines minderjährigen Kindes, ursprünglich von Beruf Kfz-Werkmeister, trat in ein Kloster ein und folgte seiner Berufung, Mönch zu werden. Mit Eintritt in das Kloster beantragte er die Enthebung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter.
Ob die Klostermauern vor dem weltlichen Recht schützten?
Der Oberste Gerichtshof entschied hierzu wie folgt (OGH 27.09.2017, 1 Ob 155/17a):
Grundsätzlich gilt, dass der Vater Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit einer Änderung seiner Unterhaltspflicht verbunden sind, nur soweit vornehmen darf, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter Ehe getan hätte.
Der Eintritt in ein Kloster ist mit einem Berufswechsel durchaus vergleichbar.
Am 25.05.1898 (!) entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Ordenspriester des Benediktinerordens unfähig zum Eigenerwerb ist und demnach keine Alimente zu zahlen hatte. Im gegenständlichen Fall (also über 100 Jahre später), ging der Vater in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung seiner Berufung als Mönch nach, erzielte damit kein Einkommen und konnte somit seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit wird durch die Verpflichtung eines griechisch-orthodoxen Mönchs zur Zahlung von Unterhalt an sein Kind nicht verletzt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Verpflichtung des Vaters, der seiner religiösen Überzeugung folgend in ein griechisch-orthodoxes Kloster eingetreten ist, im Ergebnis dazu führt, dass er einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen hat, und dies eine Behinderung bei der Wahl oder Ausübung seines Berufs wegen seiner Religionsausübung wäre, findet diese Maßnahme ihre Rechtfertigung durch den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer – und damit im gegenständlichen Fall auch der Tochter.
Der Oberste Gerichtshof sah es demnach als gerechtfertigt an, wen der Gesetzgeber die gesetzlich normierte Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind (hier der Tochter) insofern Vorrang vor den religiösen Interessen des Unterhaltspflichtigen (hier des Vaters) einräumt. Demnach musste der Vater dennoch seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter nachkommen.
Siehe auch: iFamZ, Dezember 2017, S. 372.
Vor einiger Zeit las ich im Spiegel einen Artikel unter dem Titel „Freunde sind die besseren Eltern“. Es ging dabei um das neue Modell des Co-Parenting, bei dem Freunde zu Eltern werden, in dem sie z.B. mittels Samenspende ein Kind gemeinsam haben und dieses betreuen. Sie sind weder miteinander verheiratet noch in einer Liebensbeziehung. Das Argument der Autoren war folgendes:
Das Leben heute ist schnell und stressig, die idealisierte Familienkonstellation (Mama, Papa, Kind(er)) gibt es immer seltener, Liebesbeziehungen sind flüchtig und schnell vorbei. Kinder in Partnerschaften zu bekommen ist daher eher ein „Problem“, denn eine Lösung – viel Risiko, viel Herzschmerz, wenn die Beziehung in die Brüche geht und am Ende ist man doch alleinerziehend. Da wäre es doch besser, Kinder mit Freunden zu haben – Freundschaften halten im Schnitt länger und geben Sicherheit und Stabilität.
So weit, so gut: das ist eine gute Beschreibung von Menschen, die gerne ein Kind wollen und es in den neuen Alltag der digitalen, schnelllebigen Welt integrieren möchten. Ein Kind, angepasst an die Bedürfnisse des modernen Menschen. Aber – ist das alles so positiv? Ich hätte da ein paar Fragen:
Wer mit wem die Elternrolle übernimmt, ist eben doch nicht so ganz egal. Betrachten wir das ganze aus der Sicht des Kindes, dann wissen wir aus der Imago-Theorie dass die ersten 6 Lebensjahre besonders prägend sind für das Kind sind – es geht um die Phasen der Bindung, der Exploration, der Kompetenz und der Identität. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, dass die Kinder spüren, dass es nicht nur eine stabile und feste Beziehung zum Kind gibt („Ich bin sicher und es ist gut zu sein“), sondern auch, dass die Bezugspersonen eine Beziehung zueinander haben. Wenn dort keine Liebe ist, sondern „nur Freundschaft“ kann das für die Entwicklung des Kindes auch kritisch sein. Wie stabil ist die Beziehung der Eltern? Gibt das genug Sicherheit und Bindung?
Wer also das Co-Parenting Modell realisieren möchte, sollte sich gut überlegen, ob er das Projekt Kind um des Kindes Willen oder um seiner / ihrer selbst Willen vorantreibt.
© 2024 COPALA / Dr.in Nanina Freund, LL.M.
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