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Die rechtlichen Aspekte von Glück?

Geld macht bekanntlich nicht glücklich, ist aber leider in unserer Zeit erforderlich. Erfreulicherweise wird auch 2018 die Familienbeihilfe erhöht.

Bereits im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 35/2014 wurden die ab 1.1.2018 geltenden Beträge veröffentlicht:

  • 114 Euro für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats der Geburt
  • 121,90 Euro für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 3. Lebensjahr vollendet
  • 141,50 Euro für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 10. Lebensjahr vollendet
  • 165,10 Euro für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, ab 1. Jänner 2018, wenn sie

a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,10 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17,40 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26,50 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 32 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35,70 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52 €.

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt ab 1. Jänner 2018 155,90 Euro.

Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 58,40 Euro pro Kind und Monat.

Quelle: bmfj

Wertschätzungsbox

WertschätzungsboxAm Beginn eines jeden neuen Jahres liest man so einige Tipps, wie die traditionell mit dem neuen Jahr beschlossenen guten Vorsätze möglichst erfolgreich umgesetzt werden. Auch ich habe Sie damit 2015 und 2016 versorgt. Wie 2017 möchte ich auch dieses Jahr 2018 mit einem ganz anderen Tipp starten.

Was steckt hinter den guten Vorsätze? Man möchte etwas verändern; sich besser fühlen, oder? Eine selbst gestellte Prüfungsaufgabe mit Erfolg bewältigen. Dabei machen wir uns den Weg dorthin vielleicht durch den Zwang ein bisschen schwer? Am Ende sind Sie frustriert, wenn es doch nicht klappt? Im besten Fall natürlich sind Sie ganz glücklich über das, was Sie geschafft haben.

Warum das Pferd nicht von der anderen Seite aufzäumen und den Blick auf das Positive von Beginn an stärken? Hier der konkrete Tipp:

Was Sie brauchen:

  • ein leeres Gurkenglas;
  • kleine bunten Kärtchen/Zetteln;
  • ein bisschen Reflexion

So geht’s:

Schreiben Sie sich wöchentlich eine Wertschätzung

  • „Was mir diese Woche gut gelungen ist…“
  • „Ein nettes Kompliment, welches ich diese Woche bekommen habe…“
  • „Worüber ich mich diese Woche gefreut habe…“

Nicht jede Woche läuft perfekt, aber richtig schlecht ist die ganze Woche auch nicht. Also, einen der genannten Punkte finden Sie bestimmt. Im besten Fall können Sie sogar mehrere Kärtchen ausfüllen.

Die ausgefüllten Kärtchen geben Sie in ihr Gurkenglas. Nach ein paar Monaten ist das Glas gut gefüllt. Wenn immer Sie möchten, ziehen Sie ein Kärtchen und freuen sich über das, was Ihnen gelungen ist, ganz egal, ob der Vorsatz in die Tat umgesetzt wurde oder nicht.

„Wertschätzung lässt Verbundenheit und Vertrauen wachsen. Es ist der Treibstoff für die Straße des Lebens, den wir täglich brauchen.“ Jeanette Holdinghausen

Mit wertschätzenden Grüßen

Natascha Freund

Die wundersame Fee

Liebe Leserinnen und Leser,

jedes Jahr wieder ist am 24. Dezember Weihnachten und jedes Mal wieder erwischt uns manchmal gerade zu dieser Zeit ganz viel Stress…als ob das Datum jedes Jahr ein anders wäre…

Jedes Jahr wieder sende ich Ihnen im Dezember eine Geschichte und wünsche Ihnen schon jetzt ein ruhiges Weihnachten, schöne Feiertage und alles Gute für 2018.

Wundersame Fee

Es ist gerade ein Wunder geschehen, nur leider ist es dir entgangen. Während du damit beschäftigt warst, dir über weitreichende, dramatische oder eher banale Entscheidungen den Kopf zu zerbrechen, hat sich eine kleine Fee in dein Herz geschlichen. Sie hat sich auf ihm ausgestreckt, und ihre Flügel hoben sich Sacht im Rhythmus seines Schlagens. Von dort aus lauschte sie deinen Gedanken, hörte dich unablässig argumentieren und sah deine Gefühle im Zickzack flattern (deine Unentschlossenheit sorgte für Unruhe). Und obwohl dein Herz deshalb so viel zu stemmen hatte, war es der kleinen Fee ein guter Ratgeber. Zum Dank für diese großzügige Geste flüsterte sie ihm einen Zauberspruch zu:

“Welche Entscheidung du auch triffst, sie wird für dich immer die richtige und zu deinem Besten sein. Selbst wenn du dich entscheidest, dich nicht zu entscheiden. Ab heute wirst du keine Fehler mehr machen oder schlechte Entscheidungen treffen. Sie alle werden sich in Erfahrungen verwandeln.“

Mit diesen letzten Worten hat sie die Flügel ausgebreitet und ist zurück in eine Welt geflogen, in der Träume wahr werden.

Mit weihnachtlichen Grüßen

Natascha Freund

Quelle: „Rewrite your life“ von Tatijana Milovic

Die rechtlichen Aspekte der Zeit

Man sollte es kaum glauben, aber Zeit hat auch rechtliche Aspekte. „Zeit“ kommt in ganz vielen rechtlichen Regelungen und Gesetzen vor, z.B. das Arbeitszeitgesetz (AZG) oder das Schulzeitgesetz. Und ganz viele andere Gesetze regeln auch zeitliche Aspekte z.B. in Bezug auf Ausbildungszeit und Pensionen.

Ja, wir haben sogar ein Zeitzählungsgesetz in Österreich und das seit 1976. Hier die wichtigsten Bestimmungen:

§ 1. (1) Als Normalzeit in der Republik Österreich gilt die Mitteleuropäische Zeit.

(2) Die Mitteleuropäische Zeit ist die Zonenzeit, für die die Zeit des 15. Längengrades östlich von Greenwich maßgebend ist.

(3) Als Sommerzeit im Sinne dieses Gesetzes gilt die gegenüber der Normalzeit um eine Stunde vorverlegte Stundenzählung.

§ 2. (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, aus volkswirtschaftlichen Gründen durch Verordnung den Zeitpunkt der Einführung der Sommerzeit und der Wiedereinführung der Normalzeit zu bestimmen.

(…)

(3) Die Sommerzeit kann innerhalb des Zeitraumes zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eingeführt werden.

(4) Die Sommerzeit hat jeweils an einem Samstag oder Sonntag zu beginnen und zu enden. Das jeweilige Datum und die Uhrzeit des Beginnes und des Endes der Sommerzeit sind durch Verordnung zu regeln.

(5) Bei Beendigung der Sommerzeit ist die letzte Stunde doppelt zu zählen. Die erste dieser doppelt zu zählenden Stunden ist mit dem Zusatz A, die zweite mit dem Zusatz B zu bezeichnen.

Im zeitlichen Sinne ist also in Österreich alles geregelt.

Von der Bedeutung der Zeit

Zeit ist ein wirkliches Phänomen. Haben Sie sich überlegt, in wie vielen sprachlichen Wendungen die Zeit vorkommt? Mal ist der Mensch aktiv eingebunden („Ich habe Zeit“, „Ich nehme mir Zeit“, „Ich verbringe Zeit“),  mal scheint die Zeit selbst aktiv zu sein auf vielfältigste Art, sie vergeht, läuft ab, wird knapp, wird verloren, verstreicht, heilt (alle Wunden), zieht sich usw. Und dann die vielen Hauptworte, in der sie eingebunden sein kann: Zeitverlust, Zeitnot, Zeitknappheit, Zeitmanagement, Freizeit, Zeitfenster usw.

Offensichtlich ist für viele Menschen die Zeit zu einem Wirtschaftsgut geworden, denn „Zeit ist Geld“. So sieht es auch der Zeitforscher Karlheinz Geißler, der dazu im Standard ein Interview gab. Unter anderem lernte ich daraus, dass es die Uhr seit ca. 600 Jahren gibt und ein Leben nach der Uhr so manche Nachteile mit sich bringt, wie es Geißler formuliert:

„Der Uhrzeitmensch kennt keine lebendigen, bunten und abwechslungsreichen Zeiten, er kennt nur farblose und zählbare Zeiteinheiten. Aber die Zeiten, die im Leben zählen, sind die Zeiten, die nicht gezählt werden.“

Ein pessimistisches Szenario? Oder geht es Ihnen auch so? Wann erleben Sie „Zeit“ und wann sind Sie der „Sklave“ Ihres Kalenders?

Offenbar herrscht der ökonomische Zwang sich der Zeit zu unterwerfen, dem Druck des Terminkalenders, der Erwartung anderer Menschen, dass wir unsere Zeit optimiert und vollgestopft verbringen. Geißler geht davon aus, dass die heute herrschende Zeitverdichtung, verstärkt durch digitale Technologien und multitasking fähige Endgeräte uns eines Tages überlastet.

Geißler empfiehlt, der eigenen Zeitnatur nachzuspüren, sich bewusster auf die Zeit einzulassen, v.a. auf die Übergänge zwischen verschiedenen Aktivitäten. Dazu empfehle ich Ihnen 3 Übungen:

  1. Wenn Sie das nächste Mal eine berufliche Aktivität wechseln (also z.B. aus einer Besprechung zurückkommen und am Computer arbeiten wollen oder eine inzwischen eingegangene Sprachnachricht beantworten wollen), setzten Sie einen „Übergang“, indem Sie einmal aus dem Fenster schauen oder einen Tee oder Café trinken.
  2. Nehmen Sie einmal an einem freien Tag (z.B. am Wochenende) die Armbanduhr ab und schauen auch nicht auf die Zeitanzeige Ihres Smartphones, sondern versuchen Sie, dieses Tag bewusst zu erleben, ohne Zeitstruktur.
  3. Nehmen Sie sich eines oder mehrere Mitglieder Ihrer Familie oder Freunde und versuchen Sie einmal 15 Minuten still zu sitzen und nichts zu tun.

All diese Übungen dienen dazu, zu entschleunigen. Oder wie es Geißler ausdrückt:

„Dieses permanente Tun brauchen viele zur Selbstbestätigung. Man kann sich aber auch über das Lassen selbst bestätigen. Das ist viel stressfreier. Jede Aktivität speist sich aus Passivität. Ist man ununterbrochen aktiv, merkt man die Aktivität nicht – so geht es vielen Managern. Sie spüren ihre Belastung nicht mehr und kippen irgendwann um. Ihnen fehlt die Passivität, die sie in der Burnout-Klinik dann nachzuholen gezwungen werden.“

Vielleicht wollen Sie mal darüber nachdenken – wenn Sie mal wieder „Zeit haben“.

Mit zeitgemäßen Grüßen

Natascha Freund

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