Schlagwort: Eltern (Seite 5 von 5)

Digitaler Nachlass oder die Frage, ob man ein Konto auf einer sozialen Plattform erben kann

Ein aktueller Fall aus Deutschland: Ein minderjähriges Mädchen ist unter ungeklärten Umständen verstorben. Die Eltern erhofften sich durch die Einsicht in den Chatverlauf bei Facebook Rückschlüsse auf die Todesumstände. Die Eltern haben zwar die Zugangsdaten von dem Account ihrer verstorben Tochter, doch hat Facebook diesen Account ab Kenntnis über den Tod des Mädchens in einen sogenannten „Gedenkstatuts“ gestellt. Dieser Status verhindert eine Einsichtnahme.

Facebook verweigert die Einsichtnahme in den Account und argumentiert, dass bei einer Offenlegung des Chatverlaufes auch andere Nutzer betroffen wären. Diese anderen Nutzer waren in der Annahme, dass die von ihnen geschriebenen Inhalte privat sind und bleiben.

Rechtlich ist zu prüfen, inwieweit ein Facebook-Account vererbbar ist. Argumentiert werden kann, dass ein solcher digitaler Nachlass nicht anders zu handhaben ist, wie etwa Tagebücher oder Briefe. Grundsätzlich ist es so, dass der Erbe in die Position der Verstorben tritt. Demnach müssten die Eltern Einsicht auf den Facebook-Account ihrer minderjährigen Tochter bekommen. Die Vererbbarkeit ist jedoch anders zu sehen bei Vereinsmitgliedschaften, denn diese erlöschen mit dem Tod. Fragen kann man sich aber, ob es eventuell einen Unterschied macht, dass das verstorbene Kind noch minderjährig war.

Das Mädchen im gegenständlichen Fall war zum Todeszeitpunkt minderjährig. Unumstritten ist, dass Eltern bei minderjährigen Kindern eine Schutzpflicht haben. Erlischt diese Schutzpflicht nicht auch mit dem Tod des Kindes?

Der Rechtsfall ist noch nicht geklärt – es streiten die Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes, die sich durch die Einsichtnahme in den Facebook-Account mehr Aufschlüsse über den ungeklärten Tod ihrer Tochter erhoffen und Facebook, das sich unter anderem auf Datenschutz der im Chat beteiligten Nutzer beruft. Die ersten beiden Instanzen sind entschieden und es steht 1:1. In der ersten Instanz haben die Eltern und in der zweiten Instanz hat Facebook Recht bekommen. Der Fall liegt nun in der dritten und damit letzten Instanz.

Emotionen gegen die Buchstaben des Gesetzes, wobei viele Fragen rechtlich sogar offen sind…

 

Den Leitartikel hierzu gibt es auf www.spiegel.de (Eltern wollen Einsicht in Konto ihrer verstorbenen Tochter)

What‘s App, Mama?

Der 16-jährige Hamburger Robert Camp möchte Eltern erklären, warum Jugendliche den ganzen Tag Online sind. Da Oldschool, seiner Meinung nach, die beste Methode ist, um die „Oldies“ zu erreichen, – denn ein Buch hat in dieser (alten) Generation ein gewisses „Standing“ – hat er sich für gedrucktes Papier entschieden. Was er noch preisgibt und warum Facebook bei Jugendlichen mittlerweile ein alter Hut ist.

Hätte Robert Camp Jugendliche erreichen wollen, hätte er wohl ein oder mehrere Videos auf YouTube gestellt, auch wenn man Leute erst dazu bringen muss, sich diese anzusehen, ist dieses Medium seiner Meinung nach wohl am ehesten geeignet. Facebook sei ein alter Hut, weil vor allem von Erwachsenen so viel gepostet wird.

Camp sagt, dass die Medienwelt hilft, durch den Alltag zu kommen, Kontakt zu Freunden aufrecht zu erhalten und dass man beispielsweise mit WhatsApp immer genau informiert ist. Man darf sich das wie eine Selbstinszenierungsplattform vorstellen, bei der man lernt, sich gut zu verkaufen und Trends zu erkennen. Spätestens bei diesem Absatz habe ich mich gefragt, wie meine Generation überhaupt lebensfähig heranwachsen konnte.

Die sozialen Medien und unpersönliche, aber dafür ständig präsente Online-Kontakte sind von den Jugendlichen heute perfekt in ihr Leben integriert. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt und von den Jugendlichen nicht hinterfragt. Auf der anderen Seite stehen medizinische Erkenntnisse wie jene von Prof. Manfred Spitzer, der vor „Cyberkrankheit“ warnt. Wer recht hat….? Sie können das alles liken oder disliken, nur (noch) nicht bei mir.

Mit persönlichen Grüßen

Natascha Freund

Unterhaltsforderungen von Kindern gegenüber den Eltern

In der Gerichtspraxis ist ein Anstieg an Unterhaltsklagen von Kindern gegenüber den Eltern zu verzeichnen. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern in Österreich 4.923 Anträge auf Unterhalt gestellt; im Jahr 2016 stieg diese Zahl auf 5.630 an.

Die Zeitung derstandard berichtete am 17.03.2017 in einem Artikel („Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt“), dass erst kürzlich ein Kind gegen seinen Vater aufgrund von Unterhaltszahlungen bis in die 3. Instanz, dem Obersten Gerichtshof, gezogen ist. Und das ist wohl kein Einzelfall, weil die Statistik einen steten Anstieg der Klagen verzeichnet.

Die Gründe dafür liegen, wie derstandard berichtet, in der längeren Ausbildungsdauer, der stärkeren Fokussierung auf Kinder und ihre Rechte und dem Bewusstsein für diese Rechte.

Grundsätzlich müssen Eltern für ihre Kinder Unterhalt bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit zahlen. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist nicht mit der Volljährigkeit gleichzusetzen, denn auch volljährige Kinder können – wie dies auch die Statistik zeigt – Unterhalt einfordern, denn es gibt hierbei keine Altersgrenze. Daher müssen Eltern auch während der Ausbildungszeit (nach Erreichung der Volljährigkeit) Kindesunterhalt – Alimente – zahlen.

Unterhalt kann nur gefordert werden, soweit das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Sind die Eltern beispielsweise getrennt oder geschieden und ist das Kind minderjährig, erhält der Elternteil bei dem das Kind sich hauptsächlich aufhält, die sog. Alimente. Ist das Kind hingegen volljährig, muss das „Kind“ selbst dafür sorgen, diesen Unterhalt zu bekommen. Dies ist unabhängig davon, ob es bei einem Elternteil lebt oder „woanders“ untergekommen ist.

Von der Rechtsprechung wurden folgende Prozentsätze des Nettoeinkommens des Zahlungspflichtigen festgelegt:

0-6 Jahre 16%
6-10 Jahre 18%
10-15 Jahre 20%
15 Jahre – bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit 22%

Abzüge sind möglich, wenn es weitere Kinder über 10 Jahre gibt und/oder auch (Ex-)Ehegattenunterhalt zu leisten ist. Eigene Einkünfte des bezugsberechtigten „Kindes“ können ebenso wie auch die Familienbeihilfe, die aliquot anzurechnen ist, die Höhe des Unterhalts mindern.

Weiterführende Links:
www.help.gv.at
www.jugendwohlfahrt.at

 

Wie kommunizieren Sie miteinander in der Familie?

Liebe Leserinnen und Leser,

neulich im Zug von Wien Richtung Westen auf dem Weg in die Semesterferien…ich saß in dem Abteil mit vielen anderen Familien… somit war bis Tirol für 4 Stunden Unterhaltung gesorgt.

In der Reihe vor mir Familie Nr. 1:

Mutter, Oma und 4 Kinder (3 Buben ca. 16, 14 und 6 Jahre alt) und ein Mädchen (ca. 12 Jahre). Die Mutter organisiert, reicht Getränke und Brote. Die Kinder spielen abwechselnd miteinander (Karten), machen Hausübungen am Computer, reden miteinander oder lesen. Auch das Handy ist – maßvoll – im Einsatz. Die Kommunikation untereinander ist ruhig und das Verhältnis ist harmonisch.

In der Reihe hinter mir Familie Nr. 2:

Mutter, Vater und 3 Kinder (2  Mädchen – ca. 7 und 4 Jahre alt, 1 Bub – ca. 6 Jahre). Die Kinder brauchen Beschäftigung. Sie haben auch einiges dabei und ich meine, dass sie sich auch durchaus alleine bzw. gemeinsam zu beschäftigen wissen. Die Eltern sehen das anders. Papa meint, der Urlaub müsse damit beginnen, dass er die Zeit, die er sonst nicht so mit der Familie verbringt, in der ersten Stunde „aufgeholt“ werden muss. Er interveniert in das Spiel der Kinder, was zum Streit zwischen den Kids führt. Als Papa die 3 nicht mehr in Zaum halten kann, erscheint die bis dahin sehr ruhige Mutter auf der Bildfläche. Man merkt, wie genervt und auch erschöpft sie ist. Das spiegelt sich in der Kommunikation (nicht nur zwischen dem Paar – die Spannung war deutlich spürbar, sondern auch zwischen den Eltern und den Kindern) wieder:

  •  „Warum lässt du immer so viel auf den Boden fallen?“
  • „Ich kenne niemanden der tollpatschiger ist als du.“
  • „Hörst du mir überhaupt zu? Ich habe gesagt, jetzt gibt es Orangen, Pizza-Schnitte gibt es nachher.“
  • „Ich habe dir gestern gesagt, dass du das einpacken sollst. Dass es jetzt zu Hause liegt ist DEINE Schuld“
  • „Ich habe überhaupt keine Lust mit Euch auf Urlaub zu fahren.“

Es war ganz unterschiedlich, wie diese Worte auf die Kinder gewirkt haben. Eines hat sich verschlossen, ein anderes hat sich sichtbar gekränkt, beim dritten hätte man gar nicht mal angenommen, dass eine „Kommunikation“ stattfindet.

Ich habe mich gefragt, wenn die Eltern so etwas sagen, ob die Kinder dann nicht auch antworten könnten: „Also, wenn das so abläuft, möchte ich auch nicht mit euch auf Urlaub fahren.“ Gerne hätte ich sie dazu ermutigt…

Es ist nachvollziehbar, dass 4 Stunden Bahnfahrt für Kinder langweilig sein kann. Da braucht es Ablenkung und natürlich sind die Kinder auch mal laut und lebhaft. Dennoch: wird diese Form der Kommunikation den gewünschten Familienfrieden für die Urlaubszeit herstellen? Wie fühlen sich die Kinder dabei? Ist das eine wertschätzende Kommunikation?

Ob 2, 3 oder 4 Kinder, wie fordernd es auch sein mag – die Qualität des Familienlebens bemisst sich auch an der Art der Kommunikation. Eltern haben hier eine besondere Verantwortung. Der Ton macht die Musik.  Die Kunst besteht darin, auch in diesen Situationen eine wertschätzende Kommunikation zu führen. Niemand verlangt dabei Kunststücke, denn auch die Eltern dürfen erholungsbedürftig und erschöpft sein; dennoch wer mit seinen Kindern so wie oben bei Familie Nr. 2 beschrieben, kommuniziert, darf sich über  entsprechende Rückmeldungen in ein paar Jahren nicht wundern…

Mit wertschätzenden kommunikativen Grüßen

Natascha Freund

Für Familien

Liebe Leserinnen und Leser,

in meinen Beratungen habe ich zunehmend festgestellt, dass Familien erst dann Beratung suchen, wenn sie ein Problem feststellen, oder lassen Sie es mich anders ausdrücken, wenn das Problem schon in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium ist. Muss es erst soweit kommen? Kann ich nicht schon im Vorfeld den Kurs in eine andere Richtung steuern?

Für Familien

Ich möchten Ihnen eine Übung vorstellen, mit der Sie Harmonie in der Familie schaffen können. Die Wintertage eignen sich ideal zum Sammeln von Blättern, Kastanien und dergleichen. Gehen Sie doch mit der gesamten Familie an einem Sonntagnachmittag spazieren und sammeln Sie, was Sie so am Weg finden.

Zu Hause nehmen Sie sich dann Papier und farbige Stifte zur Hand. Jeder bemalt ein Stück Papier, verziert es mit einem Muster oder mit einem gefunden Blatt, Kastanie oder dergleichen. In weiterer Folge fügen Sie die einzelnen erstellten Kunstwerke zu einem Ganzen zusammen. Damit finden sich alle Familienmitglieder in einem Gesamtbild wieder. Sie können in der Mitte beispielsweise einzelne Fotos der Familienmitglieder aufkleben.

Mit dieser Übung entsteht eine herrliche Familiencollage. Diese Collage ist individuell gestaltet und repräsentiert Sie als Familie. Vielleicht wollen Sie diese Collage dann auch sichtbar zu Hause aufhängen, so dass alle Familienmitglieder an einen netten Sonntagnachmittag erinnert werden.

Diese Übung habe ich schon oft in meinen Beratungen Klienten empfohlen. Ich bin immer wieder überrascht, welches positive Feedback die Übung bringt. Über eine Rückmeldung  mit Ihren Erfahrungen würde ich mich auch sehr freuen!

Übrigens – diese Übung lässt sich nicht nur mit Kindern ausprobieren, diese kann auch spannende Ergebnisse mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner oder einer Freundin/einem Freund bringen.

Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Ausprobieren und eine schöne Vorweihnachtszeit mit all Ihren Lieben.

Herzlichst,

Natascha Freund

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