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Es ist der Abstand, der denken und handeln lässt…

Ein Paar – es ist gescheitert in seinen Vorstellungen gemeinsamer Liebe und gemeinsamer Harmonie. Heute werfen sie sich wechselseitiges Liebesversagen vor. Das ist, ohne Zweifel, belastend.

Wie würde dieses Paar agieren, wenn es von Problemen anderer hört? Wahrscheinlich hätten sie da einige Tipps?

Warum können wir bei anderen eher helfen, als in der eigenen Sache?

Es ist der Abstand, der denken und handeln lässt.

Mitunter kann es entlastend sein, wenn unser Paar versucht, ihre Probleme so zu betrachten, als seien sie denen eines Managers vergleichbar, der Mitarbeiter führen muss.

Keine einfache Sache, aber vielleicht einmal ein ganz neuer Ansatz?

Rechtliche Auswirkungen der Heirat − Pflichten in der Ehe

Durch eine Heirat entstehen besondere Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten, die in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften nicht bestehen.

Unter anderem entstehen die Verpflichtungen

  • zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen,
  • zur Treue,
  • zur „anständigen Begegnung“ und
  • zur Leistung von gegenseitigem Beistand.

Grundsätzlich mischt sich der Staat nicht in diese privaten Angelegenheiten ein. Daher können diese Verpflichtungen prinzipiell nicht vor Gericht eingeklagt werden. Die Verletzung dieser Pflichten kann aber als Scheidungsgrund relevant sein. Im Falle einer strittigen Scheidung kann es bei der Frage nach dem Verschulden eine Rolle spielen, ob ein Ehegatte diese „Verpflichtungen“ erfüllt hat oder nicht.

Bei einer Heirat gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, einen Doppelnamen anzunehmen oder getrennte Familiennamen beizubehalten. Vor der standesamtlichen Trauung ist bekanntzugeben, welchen Familiennamen die Kinder, welche in einer Ehe geboren werden, haben sollen. Auch hier besteht seit 2013 die Möglichkeit eines Doppelnamens.

Die Frage nach dem Recht auf Unterhalt stellt sich auch in aufrechter Ehe, nicht nur wie oft vermutet im Falle eine Trennung.

Ein Ehegatte muss grundsätzlich im Erwerb des anderen mitwirken, wenn

  • es zumutbar ist,
  • es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich ist und
  • sie nichts anderes vereinbart haben.

Wirkt ein Ehegatte im Erwerb der/des anderen mit, hat sie/er allerdings Anspruch auf angemessene Abgeltung ihrer/seiner Mitwirkung. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Art und Dauer der Leistungen. Die gesamten Lebensverhältnisse der Ehegatten, besonders auch die gewährten Unterhaltsleistungen, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der Grundsatz der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte das vor und während der Ehe erworbene Eigentum behält. Wer von diesem Grundsatz abgehen möchte, kann dies in Form eines notariatspflichtigen Ehevertrages machen.

Für Kinder, die in der Ehe geboren werden, gilt grundsätzlich, dass beide Elternteile „gemeinsame“ Obsorge haben. Solange die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, gibt es keinen monetären Unterhaltsanspruch.

Quelle: www.help.gv.at

Für ein Leben lang…?

Wenn ein Paar heiratet, dann ist dies immer in der Hoffnung, dass diese Ehe ein Leben lang hält. Vor dem Hintergrund, dass laut Statistik Austria 2016 40,5% der Ehen geschieden wurden, darf/soll/muss man den Wunsch an „ein Leben lang“ überdenken?

In Deutschland gab es kurzfristig die Idee, dass Ehen für nur 7 Jahre gelten sollen. Nette Idee – und was passiert dann mit den Kindern? Dürfen sich diese in regelmäßigen Abständen an eine neue Familie gewöhnen?

Das heilende Wunder

Emotionale Heilung ist eine der erstaunlichsten Folgen wahrer Liebe. Dieses Wunder geschieht, wenn wir dem geliebten Menschen Dinge sagen können, die wir als Kind nicht sagen konnten, und wenn wir Teile von uns ausdrücken können, die damals, als wir zu klein waren, um uns zu schützen, unterdrückt, ignoriert oder schlechtgemacht wurden.

Der zentrale Teil einer Beziehung ist die emotionale Heilung. Wir glauben oft, dass Sicherheit, Spaß oder Kameradschaft am wichtigsten sind, aber ob wir uns dessen nun bewusst sind oder nicht, findet mit dem geliebten Menschen immer auch emotionale Heilung statt. In unseren Beziehungen heilen und verändern wir einander auf tiefgehende Weise.

Quelle: Daphne Rose Kinga, „Liebe für jeden Tag“

Was heißt heute Familie?

Liebe Leserinnen und Leser,

Vater, Mutter, Kind(er) – das war von Kindesbeinen an mein Begriff von Familie. Doch auch dieser Begriff unterliegt, wie vieles einem Wandel.  Schauen wir doch mal auf Wikipedia, dann wird es schon komplexer:

„Familie (von lateinisch famulus „Diener“ bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, im westlichen Kulturraum meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert.“

Ursprünglich gab es die Großfamilie, bestehend aus Vater, Mutter, Kindern, Großeltern, Verwandtschaft und Dienstpersonal. Über die Jahrhunderte hinweg schrumpfte die Familie. Ist die Konstellation Vater-Mutter-Kind nur mehr eine Fiktion?

In der Zeitung „Die Zeit“ erschien dazu am 15.10.2015 ein Artikel („Soll das eine Familie sein?“), die das Spektrum an Möglichkeiten aufzeigt, was heute eine Familie sein kann:

Wolfgang, der 30 Jahre lange katholischer Priester war, bevor er sich für das Leben mit seinem Mann Peter entschied und zum evangelischen Pfarrer wurde;
Susanne, die die Aufteilung der Kinder wochenweise mit dem von ihr  getrennten (Ex)-Partner  als „unordentliches Theater“ beschreibt und über das Alleinerziehen schreibt, das oft  „das Ende einer zermürbenden Auflösung aller einstigen Hoffnungen, Sehnsüchte, Gefühle“ bedeutet;
Evelyn, die ohne Kinder mit ihrem Liebsten lebt. Ist das eine Familie?
Sabine hat vor 23 Jahren eine Wohngemeinschaft gegründet. Ihr Wohnpartner von damals hat geheiratet, Sabine auch; in Summe haben sie drei Kinder und Sabines Schwester und ihr Patenkind leben auch dort. Sind diese 9 Personen eine Familie?
Und da hätten wir auch noch die „Regenbogenfamilie“: Zwei Väter, zwei Mütter und zwei Kinder. Andreas hat mit Elisabeth zwei Kinder. Heute leben Andreas mit Werner und Elisabeth mit Julia zusammen. Die Kinder sind jedes zweite Wochenende bei ihrem leiblichen Vater und Bonuspapa; die übrige Zeit verbringen sie mit ihrer leiblichen Mutter und Bonusmama.
Ehen sind heute häufig zu Lebensabschnittspartnerschaften geworden, die sequentiell aufeinander folgen. Ehe ist nicht mehr lebenslang und nicht mehr unbedingt auf zwei Beteiligte beschränkt. In Nordamerika wird diskutiert, ob Ehe ein Bund aus nur zwei Menschen bleiben soll. Warum nicht zwischen einem Mann und mehreren Frauen oder einer Frau und mehreren Männern?

Es hat sich in diesem Zusammenhang auch viel im Adoptionsrecht getan.  Ursprünglich konnte nur ein Ehepaar ein Kind adoptieren. Heute gibt es die Unterscheidung zwischen Fremd- und Stiefkindadoption. Letzteres ist auch in Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften möglich.  Und war da nicht Gabriele Pauli, die Landrätin aus Fürth / Bayern, die vorschlug, dass Ehen alle 7 Jahre auf den Prüfstand sollen, so eine Art „Ehe-TÜV“?

Sind Sie jetzt ratlos und wissen nicht, was Familie ist?

Das verbindende Element ist wohl, dass alle Konstellationen auszeichnet, dass es  Menschen gibt, die aus eigener Entscheidung oder aus Gründen der Abstammung miteinander verbunden sind – als Partner, als Eltern, als Kinder. Vielleicht ist ja Familie dort, wo „Liebe“ oder zumindest „Zusammenhalt“ ist?

Was auch immer Familie für Sie ist, für andere kann es etwas ganz anderes sein und wir tun gut daran, offen zu sein für das, was Familie sein und vor allem, was sie den verbundenen Menschen geben kann.

Nun lade ich Sie ein zu überlegen, wer zu Ihrer Familie gehört: vielleicht ist es die Nachbarin aus dem 2. Stock oder die Großmutter ihrer besten Freundin oder auch die Freundin ihres Neffen. Hauptsache, Sie fühlen sich dabei gut.

Mit familienfreundlichen Grüßen

Natascha Freund

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