Schlagwort: Persönlichkeit (Seite 2 von 3)

Das Verhalten als Eltern

Wenn Sie Kinder haben, stehen Sie vielleicht manchmal vor der Frage, wie Sie die Verantwortung teilen und wie Sie die Erziehung gestalten. Es kann sein, dass einer der Partner z.B. sehr auf die Sicherheit bedacht ist, während der andere dem Kind mehr Freiräume geben möchte, sei dies beim Spielen auf dem Spielplatz im Kleinkindalter („Wie weit darf das Kind sich wegbewegen?“) oder bei Ausgehzeiten bei Teenagern („Wann muss man zu Hause sein? Wie / wann muss man Bescheid geben?“)

Die Diskussionen darüber in Familien sind vielseitig. Jeder der Erwachsenen meint, das zu tun, was für das Kind am besten ist. Aber was ist das?

Bei all dem, was unsere Werte und Vorstellungen von Erziehung prägt, kommt es stark darauf an, was uns unsere Eltern bzw. Bezugspersonen vorgelebt haben. Welche Einstellungen, Werte hatten sie? Was haben sie uns vorgelebt? Wesentlich ist aber auch, was und wie wir unsere Kindheit erlebt haben und was unser Verhalten geprägt hat. Gemachte Erfahrungen gehen freilich über die Kindheit hinaus.

Heute sind Sie selbst Eltern – als Eltern handeln Sie stets nach bestem Wissen und Gewissen. Ich unterstelle jedem Elternteil, dass er (vom „Normalfall“ ausgehend) dem Kind stets Gutes tun möchte. Wir möchten die kleinen/großen Wesen gut ins Leben führen und begleiten. Sie bestmöglich auf alle Widrigkeiten und Stürme des Lebens vorbereiten. Dabei haben wir Ängste und Sorgen – was könnte dabei alles passieren?!

Ein wesentlicher Faktor ist aber auch, sich selbst zu hinterfragen – was hat mir als Kind gut getan und vielmehr, was hat mir – aus meiner Sicht – gefehlt? Als Eltern neigen wir dazu, die eigenen nicht erhaltenen Bedürfnissen bei den eigenen Kindern gut zu machen. Wir geben den Kindern dann etwas, was die Kinder in der Situation vielleicht gar nicht brauchen; doch in einer ähnlichen Situation als Kind hätten wir genau das Verhalten gebraucht, welches wir unseren Kindern anbieten.

Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen verdeutlichen:

Sie haben als Kind vielleicht die Erfahrung gemacht, zu wenig Lob zu erhalten (wichtig an dieser Stelle ist, dass dies Ihr Eindruck ist und nicht jener der Eltern oder Geschwister). Sie werden als Erwachsener dann bestrebt sein, das eigene Kind ganz oft zu loben, ungeachtet dessen, ob dieses Lob immer angebracht ist. Nun kann man hinterfragen, was das mit dem eignen Kind macht. Ist ein Lob oder sagen wir so, stetes Lob wirklich immer gut?

Oder: Sie sind als Kind nicht gerne alleine geblieben. So werden Sie als Erwachsener vielleicht bestrebt sein, ganz oft zu Hause zu sein und ihr Kind nur wenig alleine zu lassen. Auch hier ist die Frage zu stellen, ist das das Verhalten, was das Kind braucht oder heilen Sie damit Ihre eigene Kindheitsverletzung?

Die von mir in meinen Beiträgen schon gelegentlich erwähnte Phasen der Bindung, Exploration, Kompetenz und Identität in den ersten Lebensjahren sind bei unseren eigenen Kindheitsverletzungen unter anderen von bedeutendem Einfluss.

Es hat also viel mit uns selbst zu tun, wie wir uns verhalten. Wenn Sie also Ihren Partner kritisieren für das, was er oder sie tut oder nicht tut in Bezug auf die Kindererziehung, fragen Sie sich stets auch selbst: was hat das mit mir zu tun?

Die Sache mit der Authentizität….

Ganz oft hinterfrage ich, warum Menschen so reagieren, wie sie reagieren.

Da ist einiges zu beachten – die eigene Geschichte, die eigenen (Kindheits-)Verletzungen und wie wir gelernt haben, darauf zu reagieren. Der eine geht in die Aktivität oder ins Tun – nach dem Motto „Aufstehen, Krönchen richten, weiter geht’s“. Ein anderer zieht sich in ein imaginäres Schneckenhaus zurück und wird praktisch handlungsunfähig. All das sind Überlebensmuster von uns – so haben wir gelernt auf (Kindheits-)Verletzungen zu reagieren.

Keiner von diesen beiden kann aus seiner Rolle so einfach aussteigen. Es bedarf zum einen Reflexion, um zu verstehen, warum ich so bin, wie ich bin und zum anderen viel Verständnis, dass der/die andere so ist, wie er/sie ist – und ich ihn so schätze, wie er / sie ist.

Denn schließlich wollen wir doch, dass wir von der Welt angenommen werden, wie wir sind, oder? Na ja, und das wollen alle in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit…

Das dritte Geschlecht

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden soll. Damit soll auch Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, in Zukunft ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ im Geburtenregister eintragen zu lassen.  Eine wesentliche Begründung ist das im deutschen Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird.

Ursprung der Entscheidung war ein intersexueller Mensch, der den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister gestellt hatte. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.

Der Deutsche Ethikrat hatte schon 2012 in einer Stellungnahme erklärt, dass „ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vorliegt, wenn Menschen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht weiblich noch männlich zuordnen können, rechtlich gezwungen werden, sich im Personenstandsregister einer dieser Kategorien zuzuordnen“.

In Österreich gibt es bislang keine solche Rechtsprechung.

(Quelle: Spiegel online 8.11.2017)

Das heilende Wunder

Emotionale Heilung ist eine der erstaunlichsten Folgen wahrer Liebe. Dieses Wunder geschieht, wenn wir dem geliebten Menschen Dinge sagen können, die wir als Kind nicht sagen konnten, und wenn wir Teile von uns ausdrücken können, die damals, als wir zu klein waren, um uns zu schützen, unterdrückt, ignoriert oder schlechtgemacht wurden.

Der zentrale Teil einer Beziehung ist die emotionale Heilung. Wir glauben oft, dass Sicherheit, Spaß oder Kameradschaft am wichtigsten sind, aber ob wir uns dessen nun bewusst sind oder nicht, findet mit dem geliebten Menschen immer auch emotionale Heilung statt. In unseren Beziehungen heilen und verändern wir einander auf tiefgehende Weise.

Quelle: Daphne Rose Kinga, „Liebe für jeden Tag“

Persönlichkeitsrechte

In Österreich schützt der Gesetzgeber die Persönlichkeitsrechte durch zahlreiche Bestimmungen. Beispielsweise seien angeführt:

  • § 43 ABGB Schutz des Namens
  • § 1328a ABGB Recht auf Wahrung der Privatsphäre
  • § 1330 ABGB Schutz der Ehre
  • Urheberpersönlichkeitsrechte §§ 19ff UrhG
  • § 20 Patentgesetz (PatG) Erfinderehre
  • sowie Bestimmungen im Strafgesetzbuch, dem Mediengesetz und auch dem Datenschutzrecht.

Gerade in der bevorstehenden Urlaubszeit, in der da und dort viele Fotos gemacht werden und man sich nicht immer auf diesen abgebildet wissen möchte (denken Sie an ein Foto von der Strandbar in Mallorca mit einem 3 Liter-Kübel Sangria und Ihnen im Hintergrund oder einer Video-Sequenz am Strand in Badehose), schaut man sich das Recht am eigenen Bild nach § 78 Urhebergesetz wohl genauer an.

Dieser Bestimmung zufolge, dürfen

„Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.“

Der Begriff der Öffentlichkeit ist weit auszulegen. Sie liegt jedenfalls dann vor, wenn das Bild für mehrere Personen sichtbar ist.

Vor dem Hintergrund, dass jeder Fall als „Einzelfall“ betrachtet wird, ist der Begriff „berechtigte Interessen“ nicht definiert. Es ist stets eine objektive Prüfung vorzulegen

Der Abgebildete soll jedenfalls davor geschützt werden, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses

  • bloßgestellt,
  • sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder
  • sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder
  • entwürdigend oder herabsetzend wirkt (3 Ob 443/55 = SZ 28/205).

Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte hat man Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung sowie Urteilsveröffentlichung und auch Schadenersatz.

Jeder, der also solche Fotos macht oder auf Bildern anderer Urlauber „verewigt“ wurde, sollte wissen, welche Konsequenzen mit einer Veröffentlichung verbunden sein könnten.

Sollte Sie Opfer einer solchen Persönlichkeitsverletzung geworden sein, dann helfen Ihnen auch die Informationen auf folgenden Seiten weiter, Ihre Rechte wahrzunehmen:

  • Saferinternet.at
  • Help.gv.at
« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »