Schlagwort: Verletzung (Seite 1 von 3)

Ist Online alles erlaubt?

Geht eine Partnerschaft zu Ende, dann liegt dem oft ein Streit zu Grunde. Und einige Menschen haben mit dem Ende der Partnerschaft die Kommunikation darüber nicht abgeschlossen, insbesondere wenn es um gemeinsame Kinder geht. Das, was sie dem (Ex-)Partner sagen möchten, sagen oder schreiben sie dann oft ins Internet, und dabei geht es nicht immer freundlich zu. Ein aktueller Fall belegt dies:

Der Streit zweier Ex-Partner um Obsorge und Kontaktrecht für ihre drei Kinder ist kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gegangen: Denn die Mutter veröffentlichte auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebook-Konto ein Posting, in dem sie ihren Ex unter anderem beschuldigte, ihr die Kinder zu entfremden. Ihrem Ex-Mann unterstellte sie „negative Motivation“. Darunter schrieben Nutzer negative Kommentare über den Vater und seine Eltern.

Der Vater behauptete eine Verletzung seiner Privatsphäre und des Rechts auf Familienleben. Die Mutter argumentierte mit ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Der OGH gab dem Vater recht: Der Frau ginge es nur darum, Stimmung gegen Ex und Pflegschaftsgericht zu machen. Ihre Angriffe seien nicht geeignet, ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem leiste sie keinen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Die Frau muss Posting und Kommentare löschen.

Der Mann hat diese Entscheidung mit einem Antrag gemäß § 382g Exekutionsordnung eine sogenannte „Stalking“-Einstweilige-Verfügung (EV) durchgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass eine „Stalking“-EV ein zielführendes Verfahren sein kann, um sich gegen unliebsame Postings und Kommentare im Netz zur Wehr zu setzen.

Bei der „Stalking“-EV erlässt das Bezirksgericht auf Antrag eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor einem Eingriff in die Privatsphäre. Das Gericht kann zum Beispiel die Verbreitung personenbezogener Daten verbieten. Alternativ dazu kommt ein Vorgehen gemäß der „Hass im Netz“ Regeln in Betracht: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen, die die Menschenwürde berühren, kann beim Bezirksgericht die Löschung beantragt werden, und zwar ohne vorangehende Verhandlung. Als dritte Möglichkeit steht Betroffenen das Kommunikationsplattformen-Gesetz zur Verfügung. Hat eine Plattform mehr als 100.000 Nutzer und erzielt einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro, dann muss der Betreiber ein schnelles Verfahren einrichten, wo strafrechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Ist das Posting „offensichtlich rechtswidrig“, ist binnen 24 Stunden zu löschen. Braucht es eine Prüfung, hat der Betreiber sieben Tage Zeit.

Wer allerdings seine Kommunikation und Streitigkeiten nicht öffentlich über soziale Medien austragen möchte, der kann auch eine psychotherapeutische Begleitung, ein Coaching oder eine Familienberatung in Erwägung ziehen. Auch wenn man kein Paar mehr ist, auf der Elternebene bleibt man verbunden und vielleicht vermeidet man, dass die Kinder mitlesen können, welche „Freundlichkeiten“ man über das Internet austauscht.

Quelle: apa.at

Verzeihen

Einmal saß ich bei einer Bahnfahrt neben einem jungen Mann, dem sichtlich etwas Schweres auf dem Herzen lastete. Schließlich rückte er damit heraus, dass er ein entlassener Sträfling und jetzt auf der Fahrt nach Hause sei. Seine Verurteilung hatte Schande über seine Familie und Freunde gebracht.

Sie hatten ihn nie im Gefängnis besucht und ihm auch nur ganz selten geschrieben. Er hoffte aber trotzdem, dass sie ihm verziehen hatten.

Um es leichter zu machen, hatte er ihnen in einem Brief vorgeschlagen, sie sollten ihm ein Zeichen geben, an dem er, wenn der Zug an der kleinen Farm vor der Stadt vorbeifuhr, sofort erkennen könnte, wie sie zu ihm stünden. Hatten die Seinen ihm verziehen, so sollten sie am Olivenbaum an der Strecke ein weißes Band anbringen. Wenn sie ihn aber nicht wieder daheim haben wollten, sollten sie gar nichts tun. Dann werde er im Zug bleiben und weiterfahren, weit weg…

Als der Zug sich seiner Vaterstadt nähere, wurde seine Spannung so groß, dass er es nicht über sich brachte, aus dem Fenster zu schauen. Ein anderer Fahrgast tauschte den Platz mit ihm und versprach auf den Olivenbaum zu achten. Gleich darauf legte er dem jungen (Ex-)Sträfling die Hand auf den Arm. „Da ist er“, flüsterte er, und Tränen standen plötzlich in den Augen, „alles in Ordnung. Der Baum ist voller weißer Bänder.“

In diesem Augenblick schwand alle Bitternis, die sein Leben vergiftet hatte. „Mir war“, sagte der Mann später, „als hätte ich ein Wunder miterlebt.“ Und vielleicht war’s auch eines.

Nach John Kord Lageman

 

Vielleicht möchten Sie gerade in dieser Zeit, für einen Menschen, mit dem Sie sich aussöhnen möchten, ein Band in einen Baum binden…

Kinder narzisstischer Mütter und Väter

In der Zeitschrift „Der Spiegel“ habe ich wieder einmal einen interessanten Gastbeitrag gefunden, nämlich jenen der Verhaltenstherapeutin Ulla Coulin-Riegger über Kinder narzisstischer Mütter und Väter, die keine Chance erhalten, ihre eigene Persönlichkeit zu entfalten. Wesentlicher Punkt darin war die Darstellung der seelischen Folgen daraus.

Für die Entwicklung von Kindern gibt es nichts Wichtigeres, als von den Eltern gesehen, geliebt und willkommen geheißen zu werden. „Mutter und Vater sollen stolz auf uns sein, denn ihre Anerkennung und bedingungslose Liebe sind das Maß für unseren Selbstwert.“

All das knüpft an die wichtigsten Entwicklungsstufen in der Kindheit an – unser Bedürfnis nach Bindung in den ersten 18 Monaten, gefolgt nach dem Bedürfnis nach Exploration, danach nach Identität und Kompetenz. Kinder können sich gut entwickeln, wenn sie mit ihren Bezugspersonen gute Erfahrungen machen können bzw. mit anderen außenstehenden „Dingen“ (Situationen, Geräten, Natur, Tieren) Erfahrungen erleben, die sie mit ihren Bezugspersonen „Integrieren“, z.B. das Kind, den Spielplatz  erkunden darf und dann stolz zu den Eltern zurückkehren und über die Erlebnisse berichten darf.

Nicht alle Eltern lassen diese gesunde Entwicklung zu, mitunter weil sie diese selbst nicht erlebt haben. Manche Eltern sind narzisstisch in einem ausgeprägten Streben nach Anerkennung und Aufmerksamkeit, überzogenem Geltungsdrang, fehlendem Mitgefühl für andere und starken Manipulationstendenzen.

Coulin-Riegger schreibt: „Kinder narzisstischer Eltern bekommen keine Chance, ihre eigene Persönlichkeit zu entfalten, und werden nicht dabei unterstützt: Sie sollen ja abhängig bleiben, sollen klein bleiben, weniger schön, weniger klug, weniger erfolgreich als Mutter oder Vater. Und damit sie nicht über ihre Eltern hinauswachsen, werden sie mit allen möglichen Mitteln manipuliert.“

Das Verhalten narzisstischer Eltern beninhaltet Kontrolle, Angriff, Herabwürdigung. Ziel ist Kontrolle, um die Oberhand zu behalten. Dazu gehört auch das Dramatisieren, um die Aufmerksamkeit des Kindes zu erlangen. Kommunikation ist dabei selten herzlich, tiefgehend oder wertschätzend, sondern eher ein Duell. Und dazu gehört auch die Verstellung, d.h. die Anpassung des Verhaltens, um den Eltern zu gefallen und eine positive Resonanz zu bekommen. „Eine solche Anpassung ist immer auch Selbstentfremdung und führt beim Heranwachsenden zu Gefühlen der Unwichtigkeit und Nichtigkeit.“

In vielen Fälle bleiben Kinder narzisstischer Eltern lebenslang davon abhängig zu erspüren, was andere von ihnen erwarten. Gerne ergreifen sie sogenannte „Helferberufe“. Dabei hilft ihnen, dass sie kleinste Schwingungen, Stimmungen oder auch Unausgesprochenes sehr genau wahrnehmen können.

Zum Abschluss schreibt Colin-Riegger über einen besonderen Fall: „Ich habe eine Frau in meiner Praxis behandelt, die wie besessen schien von ihrer narzisstischen und manipulierenden Mutter: Wenn sie an der Nummer sah, dass die Mutter anrief, wurde ihr übel, und sie musste sich übergeben. Diese Patientin konnte in den ersten Sitzungen keinen Augenkontakt mit mir halten; bei der Begrüßung schaute sie auf den Boden, und sie kam immer schwarz gekleidet. Sie wollte in keinem Bereich mit mir in einen Wettbewerb geraten, mich nicht an sich heranlassen. Die Sehnsucht nach der Mutter ist ein sehr reißfestes Band. Es zu durchtrennen, erweckt existenzielle Angst (…) Der Patient muss weggeführt werden von der Idee: Ich bin nur ich selbst, wenn ich nach dem Bild der Eltern bin. Manchmal ist es ratsam – zumindest zeitweise, den Kontakt zu dem manipulierenden Elternteil zu unterbrechen und dem Patienten die explizite Erlaubnis dafür zu erteilen. (…) Die oben beschriebene Patientin, die meine Nähe abwehren musste aus Selbstschutz, nahm mich spontan am Ende der Therapie zum Abschied in den Arm. Sie verbat sich Anrufe seitens ihrer Mutter und rief sie von sich aus nur noch alle vier Wochen an, wobei sie das Gespräch ausschließlich auf das Wetter lenkte….  Sie war ausgestiegen aus dem Spiel, ein für alle Mal.“

 

Die Kindheit im Gepäck

Sie wissen vielleicht, dass ich den Titel „Die Kindheit im Gepäck“ schon einmal verwendet habe. Egal wie alt wir sind und in welcher Situation – Kinder bleiben wir. Und auch wenn wir groß und erwachsen sind, oft haben wir noch unsere Eltern und mit diesen im Laufe der Jahre auch so manchen Kampf ausgefochten und so manches vielleicht noch nicht bereinigt. Wie soll man damit als Erwachsener umgehen?

Hans Jürgen Wirth, ein Psychoanalytiker, hat dazu im Spiegel in dem Artikel „Warum man seinen Eltern nicht vorschnell verzeihen sollte“ einige interessante Aussagen getätigt.

Es geht in den Beziehungen Eltern-Kind oft um Erziehung, Bestrafung und Verzeihen. Wie wirkt dies nach, wenn die Kinder „groß“ sind? Was verändert sich oder kehrt sich um? Erwachsene Kinder können besser nachdenken und bewerten, ob ihre Eltern zu ihnen angemessen, fair und liebevoll oder streng und regulierend waren. Was, wenn es körperliche oder seelische Gewalt gab, sogar Missbrauch. Muss oder soll man das später verzeihen?

Wirth schreibt: „Schuldgefühle, die aus verdrängten Hass- und Rachegefühlen resultieren, die Hoffnung, dass einem Gerechtigkeit widerfahren könne, und die illusionäre Sehnsucht, doch noch die schmerzlich vermisste elterliche Liebe zu erhalten, stehen einer offenen Auseinandersetzung mit den Eltern oft im Weg.“

Das stimmt aus meiner Erfahrung. Auch als „erwachsendes Kind“ versucht man oft den Weg der Hinwendung zu den Eltern, um das nicht erfüllte Entwicklungsbedürfnis der Kindheit zu vollenden – und bekommt es doch nicht. Solche Fälle erlebe ich oft in meiner eigenen Beratungspraxis.

Das elterliche Verhalten wird oft entschuldigt, „sie konnten ja nicht anders“. Aber auch hier gilt, dass man sich damit selbst ein Stück weit täuscht, so zu sagen „in die Tasche lügt“. So sagt Wirth: „Denn vor jedem Verzeihen muss es eine Phase der Auseinandersetzung geben, in der das Kind das subjektiv erlittene Unrecht anprangert, sein Leiden artikuliert und die gesamte Palette seiner damit verbundenen Gefühle gegenüber den Eltern ausspricht und ausdrückt.“

Wenn Sie als „Kind“ im Erwachsenenalter auf diesen Prozess verzichten, ersparen Sie Ihren Eltern die Kritik und Auseinandersetzung und sich selbst die Heilung, ein doppelter Verzicht. Verzeihen ist grundsätzlich nichts Schlechtes, aber wer verzeiht, ohne den reinigenden Prozess der Auseinandersetzung zu gehen, landet eher in der oberflächlichen Entschuldigung. Dadurch bleibt der Weg zu einer neuen Ebene der Kommunikation, des Verständnisses und auch vielleicht eine neue Sichtweise auf diesen Menschen versperrt.

Und so kann ich mich den Worten von Wirth nur anschließen: „Der Prozess gelingt, wenn sich zwei Parteien auf eine tiefgreifende Wandlung einlassen und die Bereitschaft zeigen, ihrem Leben eine ganz neue Ausrichtung geben zu wollen. Die Fähigkeit zu verzeihen ist für ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen unverzichtbar.“

Nicht jedem steht der Weg offen und nicht jedem ist es gegeben, mit den Eltern diesen Weg zu gehen, bewusst zu riskieren, das Narben aufbrechen und Verletzungen wieder hervorkommen. Manche Menschen haben bis ins Alter noch sehr dominante Eltern, die auch dann noch den Taktstock in der Familie schwingen. Hier kann der Rat Dritter helfen, wie von FamilienberaterInnen oder -therapeutInnen.

Wenn Sie es versuchen, dann lassen Sie sich vielleicht von diesem Bild leiten: „Es geht darum, aus der heutigen Distanz eine neue Einstellung zu den Ereignissen zu entwickeln. Kind und Eltern sind sich im Moment des Verzeihens einig, dass das Vergangene war, wie es war, dass es aber die zukünftigen Beziehungen nicht mehr belasten soll.“

 

Quelle: https://www.spiegel.de/familie/konflikte-mit-den-eltern-wer-zu-schnell-verzeiht-der-taeuscht-sich-selbst-a-00000000-0002-0001-0000-000173732145; abgerufen am 12.04.2021

 

Cleopatra mal aus einer anderen Sicht

Von Zeit zu Zeit mache ich Vertretungen für Unternehmer im Netzwerk BNI (Business Network International), bei dem sich Einzel- und Kleinunternehmen gegenseitig mit Kontakten helfen. Dazu trifft man sich jede Woche (zurzeit online), stellt seinen Beruf 60 Sekunden lang vor und tauscht sich aus.

Manchmal soll man ein bestimmtes Motto in die Präsentation einbauen, so war das Motto heute „Cleopatra“. Daraufhin habe ich mir die Geschichte von Cleopatra angesehen und festgestellt, wie spannend diese aus Sicht des Familienrechts* und auch der seelischen Herausforderungen war.

Cleopatra – korrekt Kleopatra VII. Philopator, wurde 60 v. Chr. in Alexandria geboren und ist am 12. August 30 v. Chr. verstorben.

Gemäß dem Testament des Vaters bestieg Cleopatra gemeinsam mit ihrem Bruder den Thron. Das Geschwisterpaar ging nach diesem letzten Willen auch eine „Geschwisterehe“ ein, was ptolemäischer Tradition entsprach.

  • => Testamentarisch könnte man dies heute wohl nicht festlegen
  • => Der Rechtsakt der Ehe wäre ebenso unmöglich, denn diesem liegt ein Eheverbot nach EheG zugrunde

Cleopatra floh eingewickelt in einem Teppich zu Cäsar

  • => Hierbei handelt es sich wohl um ein „böswilliges Verlassen“ – ein Scheidungsgrund

und führte mit ihm eine Beziehung

  • => „Ehebruch“ – ein weiterer Scheidungsgrund

Aus dieser Liebesbeziehung ging ein Sohn hervor, dessen Vaterschaft jedoch nie so genau geklärt wurde

  • => Heute gilt in Österreich, dass dies der Sohn des Bruders wäre, eine offizielle Scheidung ist nicht erfolgt

Cleopatra hatte auch aus anderen Beziehungen Kinder, war also eine echte Patchworkerin

  • => Hier stellen sich eine Reihe von Fragen in Bezug auf Obsorge und Unterhalt

Ungeklärt ist, ob sie ihren Bruder und Ehemann ermorden ließ

  • => Das wäre wohl nach Strafrecht zu prüfen

Es zeigt sich auch, dass Cleopatra mit vielen starken Männern und Herrschern umgehen und kommunizieren musste. Das scheint nicht immer so einfach zu gewesen zu sein. Vielleicht hätte ihr ein bisschen Coaching geholfen?

  • Wie muss es wohl sein, mit einem Mann verheiratet zu sein, den man gar nicht heiraten wollte?
  • Wie muss es wohl sein, sich vom Ehemann wegzuschleichen, eine Affäre zu beginnen, die auch nicht lange hielt?
  • Wie muss es sein, in einer Patchworkfamilie zu leben?
  • Wie muss es sein, scheinbar keine Unterstützung zu bekommen?

Geschichten aus der Vergangenheit im heutigen Licht zu betrachten ist interessant und man kann daraus eine Menge lernen. Und man sieht: auch die heutigen Themen waren im Altertum sehr relevant, die Methoden damals aber andere….

 

*Die Angaben hierzu stellen keine Rechtsberatung dar; diese ist ausschließlich eingetragenen Rechtsanwälten vorbehalten. Gerne kann ich Ihnen Rechtsanwälte, mit denen ich gerne zusammenarbeite, empfehlen.

« Ältere Beiträge